Parlament will kein kantonales Verbot von Konversionstherapien
Die Massnahmen zur Umpolung der sexuellen Orientierung sollten laut Zuger Kantonsrat verboten werden. Er wandelte eine ALG-Motion in ein verbindliches Postulat.
Zwar ist der Zuger Kantonsrat – gleich wie die Regierung – klar der Ansicht, dass die «schädlichen und letztlich nutzlosen Massnahmen» zur Umpolung der sexuellen Orientierung verboten werden sollen.
Auf kantonaler Ebene hat er am Donnerstag aber nicht vorpreschen wollen: Er wandelte eine ALG-Motion in ein weniger verbindliches Postulat um.
Die Umwandlung hatte die Regierung beantragt. Der Rat stimmte dieser mit 47 zu 27 Stimmen zu und entschied schliesslich, das Postulat mit 71 zu 1 Stimmen erheblich zu erklären.
Die Regierung begründete ihren Antrag damit, dass bereits der Nationalrat dazu erste Schritten unternommen habe. Sollte ein Verbot von Konversionsmassnahmen auf nationaler Ebene scheitern, wäre eine kantonale Gesetzesänderung zu prüfen. Allerdings könne noch nicht beurteilt werden, inwiefern die Kantone überhaupt die Kompetenz für ein Verbot hätten.
Gegen die Umwandlung waren die Motionärinnen und Motionäre. Sie beantragten, dass die Motion erheblich erklärt und sie dann aufgehoben werde, sobald das nationale Gesetz komme.
Tabea Zimmermann (ALG) betonte, dass die Anbieter solcher Konversionstherapien eine homosexuelle Orientierungen als eine behandelbare psychische Störung darstellten. Es handle sich bei der sexuellen Orientierung aber nicht um eine persönliche Wahl, sondern um eine zufällige Ausrichtung einer sexuellen Präferenz, auf die man keinen Einfluss habe.
Haas: «Wir sollen dieses Verbot lieber schon heute als erst morgen umsetzten.»
Esther Haas (ALG) begründete die Beibehaltung der Motion mit der Dringlichkeit des Themas: «Wir sollen dieses Verbot lieber schon heute als erst morgen umsetzten. Auch Ronahi Yener (SP) betonte den »dringende Handlungsbedarf«. Sie sprach von »unmenschlichen Praktiken.«
Die Mitte-Fraktion sprach sich klar dafür aus, dass solche Therapien verboten werden sollen. Sie erachtete es aber nicht als sinnvoll, mit einer kantonalen Gesetzesgrundlage einem allfälligen landesweiten Verbot zuvorzukommen und appellierte an die Umwandlung in ein Postulat. Gleicher Ansicht war die Mehrheit der FDP-Fraktion. SVP-Kantonsrat Hans Jörg Villiger warnte vor einem «kantonalen Flickenteppich».
Nussbaumer: «wissenschaftlicher Konsens, dass Homosexualität keine Krankheit»
Jill Nussbaumer (FDP), die im Präsidium der Vereine Queer Zug und Zurich Pride Festival ist, sprach sich jedoch gegen die Umwandlung aus. Es sei wissenschaftlicher Konsens, dass Homosexualität keine Krankheit ist.
Entsprechend sei auch eine Therapie hinfällig. Es erstaune sie, dass der Regierungsrat das Problem der Konversionstherapie zwar anerkenne, aber tatenlos zuschauen wolle. Der Vorstoss auf Bundesebene zur Konversionstherapie habe noch einen langen Weg vor sich.
SVP-Kantonsrat Patrik Kretz zweifelte die Dringlichkeit des Themas an. Er erachte es als «völlig abwegig, im Kanton mit einem willkürlichen, pauschalisierendem und diskriminierenden Verbot» vorzupreschen, sagte er und stimmte schliesslich – als einziger im Rat – gegen die Erheblicherklärung des Postulats.