Rückschritt für Tier- und Artenschutz
Das vom Parlament verabschiedete Jagdgesetz missachtet den Tierschutz und unterhöhlt den Artenschutz.
Das vom Parlament verabschiedete Jagdgesetz missachtet den Tierschutz und unterhöhlt den Artenschutz. Betroffen sind davon auch viele geschützte und bedrohte Tierarten. Gründe, das «Abschussgesetz» abzulehnen, gibt es entsprechend viele:
Baujagd nach wie vor erlaubt
Auch mit dem neuen Jagdgesetz bliebe die Baujagd erlaubt. Dabei werden abgerichtete Hunde unter die Erde geschickt, um Fuchs und Dachs aus ihren Bauten direkt vor die Flinte des Jägers zu treiben.
Für die Wildtiere bedeutet das Angst und massiven Stress, im schlimmsten Fall werden Hund und Wildtier bei unterirdischen Kämpfen verletzt oder gar verschüttet. Dass die tierquälerische Baujagd weiterhin erlaubt sein soll, ist unverständlich und einer zeitgemässen Jagd nicht würdig.
Keine Einschränkung der Treibjagd
Wildschweine, Hirsche oder Rehe werden besonders im Winterhalbjahr mittels Treibjagd geschossen. Eine solche Regulierung braucht es in unserer Kulturlandschaft, das weiss auch der Zürcher Tierschutz.
Aber bei Treibjagden ist die Gefahr von Fehlschüssen besonders gross – angeschossene Tiere flüchten und verenden, wenn sie bei der Nachsuche nicht gefunden werden, an ihren Verletzungen. Treibjagden müssen darum aufs notwendige Minimum beschränkt werden. Auch das ist bei der Revision des JSG aber versäumt worden.
Bedrohte Arten werden weiterhin bejagt
Alpenschneehuhn, Waldschnepfe, Feldhase oder Birkhuhn sind in der Schweiz bedroht und hätten mit dem neuen Jagdgesetz endlich unter Schutz gestellt werden müssen. Diese Arten sind im Begriff zu verschwinden, sollen aber weiter bejagt werden dürfen. Nicht weil es wildbiologisch nötig wäre, sondern als Sport und aus Tradition.
Skrupellose Trophäenjagd
Birkhähne, Schneehühner und Steinböcke sind beliebte Ziele von Trophäenjägern. Der Verkauf von Abschussbewilligungen an zahlungskräftige Ausländer spült denn auch viel Geld in die Kantonskassen und bleibt erlaubt. In Zeiten, in denen die Biodiversität in der Schweiz mehr und mehr unter Druck gerät, wirken solcherlei Praktiken noch skrupelloser.
Abschuss auf Vorrat
Regulierbare Arten sollen präventiv geschossen werden dürfen, selbst wenn sie keinen Schaden angerichtet haben. Schutzmassnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde werden nicht verlangt. Fürs Erste sind Wolf, Steinbock und Schwan betroffen.
Der Bundesrat soll aber eigenmächtig weitere geschützte Tierarten als regulierbar einstufen können – ohne dass ein solcher Entscheid politisch oder rechtlich angefochten werden könnte. Somit droht beispielsweise dem Luchs aber auch Biber, Graureiher oder Fischotter dasselbe Schicksal.
Kantönligeist im Artenschutz
Ob die Tiere im Einzelfall dann tatsächlich geschossen werden, soll in Zukunft nicht mehr vom Bund, sondern von den Kantonen entschieden werden. Und dies, obwohl laut Verfassung der Bund für die Sicherung des Artenschutzes verantwortlich ist.
Dadurch droht ein uneinheitliches und willkürliches Vorgehen, nicht zuletzt beim Umgang mit Grossraubtieren. So ist zu befürchten, dass insbesondere der Wolf mit dem neuen Jagdgesetz häufiger und voreilig abgeschossen würde.
Bruch mit internationalen Veträgen
Dabei ist der Wolf durch die «Berner Konventionen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume» streng geschützt. Die Schweiz hat dieses Abkommen 1981 unterzeichnet. Mit der Lockerung des Schutzes würde die Schweiz diesen völkerrechtlichen Vertrag nun brechen.
Mehr Abschüsse sind nicht die Lösung
Es braucht eine Lösung für den Umgang mit dem Wolf, das ist klar. Einfach Tiere abzuschiessen, hilft aber nicht. Denn andere Wölfe werden weiter Schafe reissen, wenn diese nicht geschützt werden.
Ohne Herdenschutz geht es nicht. Daran wird auch das neue Gesetz nichts ändern, es werden lediglich mehr Jungwölfe geschossen werden.