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    Zürcher Gericht: Rimoldi darf als Querulant bezeichnet werden

    Redaktion
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    Zürich,

    In einem Zeitungsartikel wurde «Mass-voll»-Präsident Nicolas Rimoldi als «Querulant» bezeichnet. Das missfiel ihm – doch ein Gericht sieht darin kein Problem.

    Nicolas Rimoldi
    Nicolas Rimoldi ist Präsident von «Mass-voll» und jetzt sauer auf die FDP. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der «Mass-voll»-Präsident Nicolas Rimoldi darf als Querulant bezeichnet werden.
    • Ein Gericht sprach eine Journalistin frei, die ihn im «SonntagsBlick» so genannt hatte
    • Die Bezeichnung sei nicht ehrverletzend, sondern beschreibe Rimoldis politisches Wirken.

    Eine Journalistin, die den «Mass-voll»-Präsidenten Nicolas Rimoldi im «SonntagsBlick» als «Querulanten» bezeichnet hat, ist vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen worden.

    Rimoldi hatte die Betitelung als ehrverletzend betrachtet und Strafanzeige gegen die Journalistin gestellt.

    Die Staatsanwaltschaft teilte seine Sicht und erhob Anklage. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Franken sowie eine Busse von 600 Franken.

    Der Verteidiger der Journalistin sah das anders. Er stritt den ehrverletzenden Charakter des Begriffs ab. Der Begriff «Querulant» sei kein Ausdruck von Missachtung oder Verunglimpfung gewesen. Stattdessen habe er das öffentliche, politische Wirken Rimoldis präzise zusammengefasst.

    Darüber hinaus betonte der Anwalt der Journalistin, dass diese den Titel «Querulant» nicht selbst gewählt hatte. Dies war eine Entscheidung der Redaktion. Unter dem Titel «Die Pandemie-Prominenz» hatte der «SonntagsBlick» Menschen porträtiert, die während der Covid-19-Pandemie im Rampenlicht standen.

    Richter: Begriff «Querulant» im verhandelten Fall nicht ehrverletzend

    Der Einzelrichter sprach die Journalistin letztlich frei. Er stellte fest, dass der Begriff «Querulant» nur dann ehrverletzend ist, wenn er mit diffamierender Absicht verwendet wird. Dies sei der Fall, wenn er den Ruf und die Wertschätzung einer Person schädigen soll.

    Im verhandelten Fall bezog sich der Begriff jedoch auf das Verhalten von Rimoldi als Politiker. In der Covid-19-Pandemie war er als scharfer Kritiker aufgetreten. Der Richter stellte fest, dass Rimoldi durchaus eine querulatorische Haltung an den Tag gelegt hatte.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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