Amber Heard: Gelogen – droht Depp-Ex nun polizeiliche Untersuchung?

Amber Heard soll ihr Scheidungsgeld gar nicht gänzlich gespendet haben, wie sie 2020 unter Eid angab. Das könnte Konsequenzen für die Schauspielerin haben.

Amber Heard soll vor Gericht gelogen haben. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Amber Heard gab an, ihre sieben Millionen Dollar Scheidungsgeld gespendet zu haben.
  • Die Wohltätigkeitsorganisationen dementieren aber, das Geld bekommen zu haben.
  • Wenn die Depp-Ex unter Eid gelogen hat, könnten ihr rechtliche Konsequenzen drohen.

Noch sind die Würfel im Verleumdungsprozess von Johnny Depp (58) gegen Amber Heard (36) nicht gefallen. Doch nun könnte der Schauspielerin etwas ganz anderes zum Verhängnis werden ...

Denn: Amber Heard soll unter Eid gelogen haben!

Bei ihrer Scheidung 2016 einigte sich das Albtraum-Paar auf eine Abfindung von sieben Millionen US-Dollar. Diese sollten Heard unmittelbar nach der Scheidung zugesprochen werden.

Das Ex-Paar liefert sich einen wüsten Gerichtsstreit. - keystone

Die 36-Jährige betonte, sie wolle die Millionen nicht für sich behalten, sondern für gute Zwecke spenden. Sie gab an, den Betrag auf zwei Spendenziele aufgeteilt zu haben: das Children's Hospital Los Angeles und die American Civil Liberties Union.

Beim Prozess in London 2020 gab sie unter Eid an, dass sie die sieben Millionen den Organisationen überwiesen hatte.

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Droht Amber Heard nun Untersuchung?

Nur: Diese Woche gab Amber Heard scheinbar zu, ihr Versprechen nicht eingelöst zu haben.

Schuld daran gibt sie Ex Johnny Depp, da er sie 2019 auf 50 Millionen Dollar verklagte. Depps Anwaltsteam soll diese Aussage jedoch widerlegen können. Amber habe das Geld weit vor besagter Klage erhalten.

Johnny Depp und seine Ex-Ehefrau Amber Heard. - Getty Images

Falls Depps Anwalt-Team ihre Aussage widerlegen kann, könnte der Schauspielerin ein Verfahren wegen Meineids drohen.

Ein Experte zu «Daily Mail»: «Die Polizei könnte aufgefordert werden, zu ermitteln. Dies um zu zeigen, dass jedes Mitglied der Öffentlichkeit, das das Gericht anlügt, wegen Meineids verfolgt werden kann.»