Kobe Bryant: Witwe Vanessa knöpft sich Ersthelfer vor
Nur wenige Stunden nach dem tragischen Heli-Absturz von Kobe Bryant tauchten Bilder der Unfallstelle auf. Dagegen geht seine Witwe Vanessa nun gerichtlich vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Kobe und Gianna Bryant verstarben Ende Januar bei einem Helikopter-Absturz.
- Nur wenige Stunden später tauchten erste Bilder der Unfallstelle auf.
- Dagegen geht nun die Witwe des Ex-Basketball-Profis vor.
Was zu viel ist, ist zu viel!
Nach dem Hubschrauber-Absturz von Kobe Bryant (✝41) und seiner Tochter Gianna (✝13) Ende Januar wartet Ärger auf die Behörden. Denn Bryants Witwe Vanessa (37) ist alles andere als damit einverstanden, dass Bilder der Unfallstelle veröffentlicht wurden.
Auf Instagram veröffentlicht sie ein Statement, welches von ihrem Rechtsberaters Gary C. Robb verfasst wurde. «Frau Bryant ging am 26. Januar persönlich zum Büro des Sheriffs und beantragte, das Gebiet als Flugverbotszone auszuweisen.»
Und weiter: «Das Gebiet sollte vor Fotografen geschützt werden. Dies war für sie von entscheidender Bedeutung. Da sie die Würde aller Opfer und ihrer Familien schützen wollte.»
Wie wir heute wissen, stiess Vanessa Bryant dabei nicht auf offene Ohren. Im Internet sind zahlreiche Bilder der Unfallstelle des Helikopters zu finden.
Laut des Schreibens hätten die Ersthelfer damals mit dem Veröffentlichen der Bilder «nicht vertrauenswürdig gehandelt und gegen ihre Pflicht verstossen.»
«Dies ist eine unbeschreibliche Verletzung des menschlichen Anstands, des Respekts und der Datenschutzrechte der Opfer und ihrer Familien.»
Nun fordert die Witwe von Kobe Bryant, dass die zuständigen Personen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sollen am Ende für ihre Handlungen strafrechtlich belangt werden.
Am 26. Januar verstarben Kobe und Gianna Bryant zusammen mit sieben weiteren Personen bei einem Helikopter-Absturz. Nach Untersuchungen der US-Behörde für Transportsicherheit (NTSB) prallte der Helikopter mit grosser Geschwindigkeit auf den Boden. Keiner der Insassen überlebte die Tragödie.