Arbeitslosenversicherung bleibt dank Bund auch 2021 schuldenfrei
Das Jahr 2021 kann die Arbeitslosenversicherung ohne Schulden abschliessen. Der Bund kam erneut für die coronabedingten Kurzarbeitsentschädigungen auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch im Geschäftsjahr 2021 hat die Arbeitslosenversicherung keine Schulden zu verzeichnen.
- Der Bund hat erneut die Kurzarbeitsentschädigungen übernommen.
Die Arbeitslosenversicherung hat trotz eines Verlustes von 186 Millionen Franken das Geschäftsjahr 2021 ohne Schulden abgeschlossen. Dies, weil der Bund aufgrund der Corona-Pandemie erneut die Kurzarbeitsentschädigungen übernahm. Die Kurzarbeitsentschädigungen für das Geschäftsjahr 2021 beliefen sich auf 5,65 Milliarden Franken.
Im Jahr zuvor waren es noch 10,78 Milliarden Franken. Wie im Vorjahr übernahm der Bund auch 2021 die Kurzarbeitsentschädigungen. Andernfalls hätte die Arbeitslosenversicherung (ALV) Darlehen aufnehmen müssen, schrieb das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag. Zum Vergleich: 2019 gab die ALV lediglich 27,5 Millionen Franken für die Entschädigung von Kurzarbeit aus.
Drei Prozent der Schweiz waren arbeitslos
Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) schloss das Geschäftsjahr 2021 bei einem Verlust von 186 Millionen Franken ab. Der Gesamtertrag betrug 14,07 Milliarden Franken (2020: 17,40 Milliarden Franken) und die Gesamtaufwendungen 14,26 Milliarden Franken (17,26 Milliarden Franken). Im Jahresdurchschnitt waren 137'614 Arbeitslose bei der ALV registriert. Das entsprach einer Quote von 3,0 Prozent (3,1 Prozent).
Aufgrund der vom Ukraine-Krieg ausgehenden Unsicherheiten werden die Aufwendungen der ALV dieses Jahr nur verzögert zurückgehen. Durch den Krieg entstünden grosse Risiken für die globale Konjunktur. Davon geht Seco aus.