Bund rechtfertigt Informationspolitik zu Unterschriftenfälschungen

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Bern,

Die Bundeskanzlei verteidigte am Dienstagabend ihre Informationspolitik nach dem Bekanntwerden von Unterschriftenfälschungen.

«Arena»
Eine Hand beim Unterzeichnen von Dokumenten. (Symbolbild) - keystone

Die nach dem Bekanntwerden von mutmasslichen Unterschriftenfälschungen in die Kritik geratene Bundeskanzlei hat sich am Dienstagabend erstmals ausführlich zu den Vorfällen geäussert. Sie rechtfertigte ihre Informationspolitik und kündigte weitere Sofortmassnahmen an.

Mehrere Parlamentsmitglieder und Politologen liessen am Dienstag kein gutes Haar an der Bundeskanzlei, welche die Unterschriftensammlungen für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden prüft. Es sei unverständlich, dass Missstände erst nach einer Tamedia-Recherche ans Licht gekommen seien, lautete der Tenor.

Kritik an Informationspolitik

Die Bundeskanzlei veröffentlichte am Dienstagabend eine ausführliche Stellungnahme. Darin äusserte sich die Behörde auch zur Frage, warum die Öffentlichkeit nicht früher informiert worden sei.

«Das Amtsgeheimnis, die Unschuldsvermutung, die laufenden strafrechtlichen Verfahren sowie der Schutz der Abstimmungsfreiheit gebieten es der Bundeskanzlei, die bestehenden Verdachtsfälle diskret zu behandeln», hiess es. Das erste Anliegen sei es, dass allfällige Täter gefasst werden.

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Kommentare

User #3985 (nicht angemeldet)

Ja, das kommerzielle Sammeln von Unterschriften gehört verboten.

User #6719 (nicht angemeldet)

Das kaufen von Untersriften gehört verboten, auch wenn es gewissen Nationalräten nicht passt.

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