Politiker dürfen weiterhin Vorstösse einreichen
Nationalratsmitglieder können auch in Zukunft unbegrenzt parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate einreichen.
Ein Nationalratsmitglied soll auch in Zukunft nach Belieben parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate einreichen können. Die Zahl dieser Vorstösse soll nicht auf 32 pro Legislatur beschränkt werden. Das findet die Staatspolitische Kommission des Ständerats.
Wie sie am Dienstag mitteilte, beantragt sie ihrem Rat mit sieben zu drei Stimmen bei einer Enthaltung, einer parlamentarischen Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Thomas Matter keine Folge zu geben. Für die Kommission ist es nicht angebracht, die parlamentarischen Rechte einzuschränken.
Kontingentierung: Kontraproduktiv?
Auch glaubt sie, die Einführung «eines so hohen Kontingents», wie sie schreibt, könnte kontraproduktiv sein, also das Gegenteil des Angestrebten erreichen. Denn die grosse Mehrheit der Ratsmitglieder reiche viel weniger als 32 Vorstösse pro Legislaturperiode ein, argumentiert die Kommission.
Der Nationalrat wollte im vergangenen Jahr der parlamentarischen Initiative Matters mit 96 zu 95 Stimmen Folge geben. Da es für die zahlenmässige Beschränkung des Vorstossrechts einer gesetzlichen Grundlage bedarf, hatte sich nun auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats damit zu befassen.
Die Kosten der Vorstösse
Matter argumentiert in seinem im März 2023 eingereichten Vorstoss, die «ständig steigende Flut» von parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulaten belaste den Nationalrat «in unverantwortlichem Masse». Laut Angaben des Bundesrats von 2007 koste die Beantwortung und Behandlung eines Vorstosses den Bund im Durchschnitt mehr als 6000 Franken.
Im Jahr 2021 seien 1897 Vorstösse eingereicht worden, womit die Kosten von deren Beantwortung heute «weit über zwölf Millionen Franken liegen», so Matter. Fraktionsvorstösse, Fragen der Fragestunde, Anfragen und Interpellationen will Matter von der Kontingentierung ausnehmen.