Gurtenfestival muss 200'000 Franken Corona-Gelder zurückzahlen
Weil die Gurtenfestival AG zu tiefe Löhne beim Betrieb des Corona-Testzentrums bezahlt hat, muss sie 200'000 Franken der Corona-Gelder zurückzahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Gerichtsurteil muss die Gurtenfestival AG 211'666 Franken Covid-Gelder zurückzahlen.
- Die AG habe beim Betrieb des Corona-Testzentrums in Belp zu tiefe Löhne angegeben.
- Gurtenfestival-Chef Bobby Bähler findet das Urteil nur «schwer akzeptierbar».
Das Gurtenfestival kommt derzeit nicht aus den Schlagzeilen: Erst vor Weihnachten kam heraus, dass 2024 für einen Festivaltag versehentlich 7500 Tickets zu viel herausgegeben wurden. Diesen Fauxpas hatte man zunächst trotz entsprechender Nau.ch-Anfrage im Sommer verschwiegen.
Was dabei fast unbemerkt blieb, ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dezember: Die Gurtenfestival AG muss 211'666 der knapp 812'000 Franken erhaltenen Corona-Hilfen an Kanton und Bund zurückzahlen.
Dieses Geld hatte das Gurtenfestival als Ausfallentschädigung erhalten. Dies, weil wegen der Corona-Pandemie die Festivals 2020 und 2021 nicht durchgeführt werden durften.
Die nun fällige Rückzahlung hat aber mit Corona-Tests zu tun. Denn die Gurtenfestival AG betrieb ab November 2020 im Auftrag des Kantons ein Corona-Schnelltestzentrum in Belp BE. Später führte die AG ausserdem mobile Corona-Tests durch.
Bei Personalkosten knapp die Hälfte verrechnet
Gurtenfestival-Chef Bobby Bähler gründete zusammen mit Serge Michel dafür extra eine Schwestergesellschaft.
Das Problem sind die für die Tests verrechneten Personalkosten. Diese sind laut Verwaltungsgericht zu tief, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Es spricht von «augenfälliger Diskrepanz».
So habe der Kanton für den Testbetrieb pro Arbeitsstunde im Schnitt 89.30 Franken bezahlt. Die Gurtenfestival AG hat der Schwestergesellschaft dafür abernur 45.40 Franken verrechnet.
Für die Projektleitung habe der Kanton 120 bis 150 Franken vergütet, die AG jedoch 70.68 Franken.
Dadurch habe die Schwestergesellschaft 2021 über eine halbe Million Franken Gewinn erwirtschaftet. Bei der Gurtenfestival AG gab es hingegen ein Minus von 7000 Franken.
Wichtig dabei: Hätte die AG einen Gewinn erwirtschaftet, hätte sie die Ausfallentschädigung anteilsmässig zurückzahlen müssen.
Laut kantonaler Finanzkontrolle sei es aber zwingend, die Rechnungen von Mutter- und Schwestergesellschaft zusammen zu betrachten. So ergebe sich ein Gewinn von insgesamt 525'000 Franken.
Gurtenfestival: Urteil «enttäuschend»
Es sei nicht plausibel, dass bei der Schwestergesellschaft die Personalkosten lediglich 30 Prozent des Umsatzes ausmachen sollten.
Zudem seien wohl Infrastruktur- und Materialkosten nicht in Rechnung gestellt worden. Es sei klar, dass mehr staatliche Hilfsgelder geflossen seien als notwendig.
Das Verwaltungsgericht hält fest: Die Ausfallentschädigung ist «zweckwidrig» verwendet worden.
Gurtenfestival-Chef Bähler bezeichnet das Urteil gegenüber der Zeitung als «ein schwer akzeptierbares Signal und enttäuschend». So werde unternehmerische Initiative bestraft.
Sie hätten sich damals auf einem «Blindflug» befunden, sagt Bähler. Denn die Rahmenbedingungen hätten sich durch die nationalen und kantonalen Corona-Verordnungen immer wieder verändert.
Nur dank des Corona-Test-Betriebs habe man nach drei Monaten auf Kurzarbeitsentschädigungen im Wert von rund zwei Millionen Franken verzichten können.
Wenn man den Kantonsauftrag nicht angenommen hätte, «wären wir finanziell besser gefahren». Das «ist uns eine bittere Lehre», so Bähler.