Bundesrat weitet Unterstützung für Selbstständige weiter aus
Gute Nachricht für Taxifahrer: Neu gibt es auch Corona-Entschädigung für Selbstständige, welche indirekt von den Massnahmen des Bundesrats betroffen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch indirekt betroffene Selbständige können neu Corona-Entschädigung beantragen.
- Die Ausweitung kostet 1,3 Milliarden Franken.
Die Kritik ist immer lauter geworden. Einen Monat nach Ankündigung des Lockdowns weitet der Bundesrat die Hilfe für Selbständige aus. Neu erhalten auch jene eine Entschädigung, welche indirekt durch die Massnahmen des Bundesrats betroffen sind. Beispielsweise Taxifahrer, die aktuell deutlich weniger Fahrgäste haben.
Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag oder 5880 Franken pro Monat begrenzt. Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem ersten Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17. März 2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Mehr Unterstützung für Eltern
Auch bei der Betreuung bessert der Bundesrat nach. Der Anspruch für Eltern, die ihre Kinder mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen müssen, soll bis zum 20. Altersjahr der Kinder erweitert werden.
Die Kosten für die Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzanspruchs auf Härtefälle werden auf 1,3 Milliarden Franken geschätzt, bei einer Laufzeit von zwei Monaten. Die Kosten der Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzanspruchs auf Eltern mit beeinträchtigten Kindern bis 20 Jahre werden bei einer Laufzeit von sechs Monaten auf rund 33 Millionen Franken geschätzt.