Bundesrat will Zugang zu Chemikalien für den Bombenbau erschweren
Die EU hat den Handel mit Chemikalien, die zum Bombenbau verwendet werden können, bereits eingeschränkt. Der Bundesrat will nachziehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit frei verkäuflichen Produkten wie Dünger oder Bleichmittel können Bomben gebaut werden.
- Der Bundesrat will deswegen den Handel mit solchen Chemikalien einschränken.
Wer über das nötige Know-how verfügt, kann mit frei verkäuflichen Produkten wie Dünger oder Bleichmitteln hoch wirksame Bomben bauen. Die EU hat den Handel mit solchen Chemikalien bereits eingeschränkt. Der Bundesrat will nachziehen.
Er hat dem Parlament am Mittwoch eine Gesetzesänderung mit diesem Ziel vorgelegt. Im Visier hat er vor allem Chemikalien, die sich in Produkten des täglichen Gebrauchs finden. Dazu zählen unter anderem Haarbleich- und Desinfektionsmittel (Wasserstoffperoxid), Dünger (Nitrate) und Lösungsmittel (Aceton).
Diese können zur Herstellung von sogenannten «home-made explosives» (HME) missbraucht werden. Die Rezepte dazu finden sich im Internet. Bei verschiedenen Anschlägen in den vergangenen Jahren kamen HME zum Einsatz. Ein Beispiel dafür ist die von Anders Breivik 2011 in Oslo gezündete Autobombe, die acht Menschen tötete. Dafür verwendete Breivik vorwiegend Kunstdünger.
EU hat Verkauf 2014 eingeschränkt
Die EU hat reagiert und schränkte den Verkauf und die Verwendung von sogenannten Vorläuferstoffen 2014 ein. Seither ist die Schweiz das einzige europäische Land, in dem solche Produkte frei erhältlich sind. Das berge das Risiko, dass Kriminelle in die Schweiz auswichen, um sich Vorläuferstoffe zu beschaffen, schreibt der Bundesrat in der Botschaft.
Er schlägt daher vor, für Privatpersonen den Zugang zu 100 bis 200 Produkten einzuschränken, die hauptsächlich in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel verkauft werden. Diese Liste liegt noch nicht vor. Der Bundesrat will aber grundsätzlich die gleichen Produkte regeln wie die EU.
Das Bewilligungsverfahren setzt bei der Konzentration an. Bei Produkten mit einer schwachen Konzentration an Vorläuferstoffen sind keine Einschränkungen vorgesehen. Für den Kauf von Produkten mit erhöhter Konzentration braucht es hingegen eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei (fedpol).
Möglicherweise wird Verkauf von Produkten ab gewisser Konzentration verboten
Wer ein solches Produkt kaufen will, muss den Verwendungszweck angeben. Das fedpol prüft, ob die gesuchstellende Person in den polizeilichen Informationssystemen verzeichnet ist, und nimmt nötigenfalls weitere Abklärungen vor. Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen und der angegebene Zweck nicht mit einem frei verkäuflichen Produkt zu erreichen ist, wird die Bewilligung erteilt.
Möglicherweise wird der Verkauf von Produkten ab einer gewissen Konzentration ganz verboten. Das würde bedeuten, dass diese nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden könnten. Darüber hat der Bundesrat noch nicht entschieden. Er will die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung abwarten.
Verboten werden soll Privatpersonen die Herstellung und der Besitz von selbstgemachten Sprengstoffen. Die Möglichkeit, dem fedpol verdächtige Vorkommnisse in Zusammenhang mit Vorläuferstoffen zu melden, wird im Gesetz verankert. Möglich sind solche Meldungen bereits seit drei Jahren. Bisher wurden 57 Verdachtsfälle gemeldet. Nach Angaben des fedpol stellten sich diese alle als unbegründet heraus.