Coronavirus: Auns würde BAG nach Kampagnen-Klau gerne verklagen
Die Auns bediente sich bei der BAG-Kampagne gegen das Coronavirus um Werbung zu machen. Mögliche rechtliche Schritte lassen die Freizügigkeits-Gegner kalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Auns missbrauchte die «So schützen wir uns»-Kampagne für politische Zwecke.
- Das BAG droht mit rechtlichen Schritten. Die Auns lässt das allerdings kalt.
- Am liebsten wolle man das BAG gleich selber verklagen, sagt Geschäftsführer Gartenmann.
«Wir gehen nicht gegen jede Social-Media-Parodie unserer Kampagne vor. Das wäre unverhältnismässig.», versichert Lars Bo Müller, Sprecher des BAG. Bei der Aktion, die sich die Auns erlaubt hat, liegt die Sache allerdings anders.
Die politische Gruppe publizierte diese Woche eine Werbung für die Begrenzungsinitiative. Die in Farbe und Stil genauso aussieht wie die BAG-Kampagne «So schützen wir uns».
BAG will gegen Auns vorgehen
«Wir werden uns auf jeden Fall bei der Auns melden. Die Nutzung unseres Kampagnenlayouts ist in diesem Fall definitiv missbräuchlich», hiess es vom BAG zu diesem Kampagnen-Klau. «Wir werden dagegen vorgehen und die nötigen Abwägungen treffen.» Die Provokation der Auns – sie scheint gelungen.
Deren Geschäftsführer Werner Gartenmann will davon nichts wissen. «Provokation? Mit dem Sujet vermitteln wir eine ernsthafte Botschaft.» Die Personenfreizügigkeit sei gefährlich, zumal die Corona-Krise die Folgen zusätzlich aufzeigen werde: Druck auf Sozialversicherungen, Arbeitslosigkeit, zu grosse Abhängigkeit von Grenzgängern.
Klage gegen das BAG?
Wenn diese Botschaft provoziere, sei das gut, so Gartenmann. Obwohl das BAG rechtliche Schritte androht, sieht die Auns derzeit keinen Handlungsbedarf, was das Kampagnen-Sujet angeht. «Das werden wir nächste Woche beurteilen. Es ist ja nicht das Hauptsujet unserer Ja-Kampagne für die Begrenzungsinitiative.»
Wenn es nach dem Auns-Geschäftsführer ginge, würde er den Spiess ohnehin umdrehen. «Am liebsten würde ich ja das BAG einklagen: Sorgfaltpflichtverletzung, Ignoranz, vorsätzliche Irreführung Sachen Schutzmasken, Nichtbeachten von Gesetzen wie zum Beispiel des Epidemiengesetzes, Schaderersatzforderungen.»
Zudem unterstütze man das BAG indirekt, denn das Sujet verleihe dem Corona-Plakat wieder mehr Aufmerksamkeit. Ein Umstand, den das Bundesamt für Gesundheit bestimmt nicht so sehen wird.