Coronavirus: Bundesrat vor Aufhebung der 5-Personen-Regel
Am Mittwoch dürfte der Bundesrat entscheiden, wie stark das Versammlungsverbot um das Coronavirus gelockert wird. Verschiedene Zahlen werden herumgereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat wird am Mittwoch die weiteren Lockerungsschritte präsentieren.
- Auch das Verbot von Versammlungen über fünf Personen dürfte dabei fallen.
- Noch unsicher ist, wie grosse Gruppen sich ab Juni unter welchen Auflagen treffen dürfen.
Rund ein Dutzend tägliche neue Corona-Fälle meldet das Bundesamt für Gesundheit in den letzten Tagen. Die Positivitätsrate der getesteten Personen liegt ebenfalls seit Tagen deutlich unter einem Prozent.
Sprich: Hat jemand Symptome des Coronavirus, ist er mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99 Prozent negativ. Unter diesen Umständen ist in der Verwaltung die Einsicht gereift: Für den Moment hat die Schweiz den unsichtbaren Feind im Griff.
Coronavirus: Bundesrat will Zoos & Co. öffnen
Deshalb diskutiert auch der Bundesrat in seiner Sitzung von Mittwoch über weitergehende Lockerungen. Als so gut wie sicher gilt, dass fast alle Anlagen wieder öffnen dürfen. Noch immer geschlossen sind wegen des Coronavirus aktuell etwa Campingplätze, Bergbahnen und Zoos.
Unklar ist jedoch, wie stark das Versammlungsverbot gelockert wird. Noch immer sind Menschengruppen von über fünf Personen verboten. Zuwiderhandlungen haben eine Busse zur Folge. Dieses Regime ist mit derart tiefen Fallzahlen nicht mehr haltbar.
Spätestens ab dem 8. Juni dürften grössere Ansammlungen wieder erlaubt werden. Doch wo kommt die neue Grenze zu liegen? Bereits entschieden hat der Bundesrat, dass Events mit über 1000 Teilnehmern bis Ende August verboten sind.
Die Meinungen, was bis dann erlaubt sein soll, gehen im Siebner-Gremium aber auseinander. Wirtschaftsnahe Kreise – und wohl auch die SVP-Bundesräte – pochen auf eine Öffnung bis 1000 Personen. Alain Berset und sein BAG dürften sich zurückhaltender zeigen. Die unterste genannte Zahl in der Verwaltung ist eine Obergrenze von 30.
In einer ersten Phase rechnet man in Bundesbern aktuell damit, dass mindestens Veranstaltungen bis 50 Personen wieder erlaubt werden. Je nach Entwicklung auch mehr. So oder so allerdings wohl weiterhin mit Auflagen und Einschränkungen wegen dem Coronavirus.
Versammlungsverbot lockern: Aber wie genau?
Geburtstagspartys, Hochzeitsfeste, Seminare und die Arbeit im Büro wären somit wieder möglich. Als wahrscheinlich gilt, dass die Landesregierung auch hier ihre Contact-Tracing-Strategie weiterführt. Und erneut auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsmassnahmen pocht.
Sprich: Veranstalter sollen wohl die Kontaktangaben ihrer Gäste registrieren. Darauf deuten auch Aussagen von BAG-Chefkommunikator Daniel Koch. Dieser machte Fussballfans am Sonntag Hoffnung auf Spiele mit Fans – wenn klar ist, wer wo sass.
Weitere Lockerungen für Bars und Restaurants?
Mit der Lockerung einhergehen würden wohl auch automatisch neue Freiheiten für die Gastronomie. Die Begrenzung auf vier Personen pro Tisch wäre kaum mehr sinnvoll begründbar. Zu diskutieren geben wird wohl erneut der Aspekt des Datenschutzes.
Denn gerade Bars und Restaurants respektieren diesen in vollen Zügen. Die meisten Beizen fragen nicht mal mehr aktiv nach Namen und Telefonnummern ihrer Gäste. Gewarnt wären sie eigentlich.
Im deutschen Landkreis Leer haben sich über ein Dutzend Personen in ein und demselben Restaurant mit dem Coronavirus infiziert. Über 100 Personen mussten in der Folge in häusliche Quarantäne.