Das Schreddern lebender Küken ist ab Anfang 2020 verboten
Noch geht es den Kücken an den Kragen. Doch ab Anfang nächsten Jahres ist das Schreddern der Jungvögel endgültig verboten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schreddern lebender Küken ist ab Anfang 2020 verboten.
- Die Tötungsmethoden der Jungvögel wurde in den letzten Jahren immer wieder kritisiert.
In der Schweiz soll es verboten werden, lebende Küken zu schreddern. Das hatte das Parlament im September beschlossen. Nun hat der Bundesrat die entsprechende Anpassung der Tierschutzverordnung auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Bis anhin waren bei dieser Tötungsmethode die männlichen Tiere durch einen mechanischen Vorgang getötet worden. Die Methode kam in den vergangenen Jahren jedoch nur noch in wenigen Brütereien und in Ausnahmefällen zum Einsatz, wie der Bundesrat in einer Mitteilung von heute Mittwoch schreibt.
Alternative zu aktuellen Tötungsmethoden vor dem Durchbruch
Für den Vollzug des Verbots des Schredderns lebender Küken sind in der Schweiz die kantonalen Veterinärdienste zuständig. Sie werden im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit sicherstellen, dass das Verbot in den betroffenen Betrieben eingehalten wird. Weiterhin erlaubt bleibt die Tötung mit CO2.
Laut dem Bundesrat steht eine Alternative zu den bestehenden Tötungsmethoden vor dem Durchbruch. Mit der Methode der Geschlechtsbestimmung im Brutei soll es künftig möglich sein, sehr früh nach der Befruchtung das Geschlecht der Küken zu bestimmen. So könnten die Bruteier von männlichen Legeküken frühzeitig eliminiert werden. Männliche Legeküken würden dadurch gar nicht mehr ausgebrütet.
Momentan werden diese neuen Methoden noch nicht breit angewendet. Mehrere internationale Firmen und Universitäten forschen und entwickeln in diesem Bereich jedoch eine kommerzielle Methode. Dies sei auch im Interesse der Schweiz, schreibt der Bundesrat.