Die Entscheide des Ständerats zur Steuervorlage

Der Ständerat hat sich mit der Steuervorlage erfasst. Unter anderem werden Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abgeschafft.

Gefordert wurde unter anderem ein vollständiger Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Ständerat wurde über die Steuervorlage 17 befunden.
  • Die AHV erhält zusätzlich rund zwei Milliarden Franken pro Jahr.
  • Der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer wird von 17 Prozent auf 21,2 Prozent e

Ein Auszug der Entscheide des Ständerats zur Steuervorlage 17, die nun Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) heisst:

STEUERPRIVILEGIEN: Die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften werden abgeschafft.

KAPITALEINLAGEPRINZIP: Börsenkotierte Unternehmen dürfen Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei auszahlen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Ausnahmen gelten für Zahlungen innerhalb eines Konzerns und für Reserven, die im Rahmen eines Zuzugs vor Einführung des Kapitaleinlageprinzips im Jahr 2011 entstanden sind.

AHV: Die AHV erhält zusätzlich rund zwei Milliarden Franken pro Jahr. So hoch werden die Kosten des STAF geschätzt. 1,2 Milliarden tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit insgesamt 0,3 Lohnprozenten bei. Jene 17 Prozent des MWST-Demografieprozents, die heute in die Bundeskasse fliessen, gehen künftig an die AHV. Das bringt 520 Millionen Franken. Der Bundesanteil an die AHV-Ausgaben wird von 19,55 auf 20,2 Prozent erhöht, was zu Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken führt. Der AHV-Fonds rutscht dadurch drei bis vier Jahre später in den kritischen Bereich.

BUNDESSTEUER: Der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer wird von 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöht. Das verschafft den Kantonen den Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuersätze. Die meisten Kantone planen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.