Erleichterte Einbürgerung: Kommission sieht zu viele Hürden
Für bestimmte Ausländer gilt bereits eine erleichterte Einbürgerung. Doch laut Migrationskommission sind die bürokratischen Hürden zu gross.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2018 können Ausländer dritter Generation sich erleichtert einbürgern lassen.
- Doch gemäss Eidgenössischer Migrationskommission sind die Hürden dafür zu hoch.
- Nun soll das Problem angegangen werden.
Als Ausländer oder Ausländerin in der dritten Generation kann man sich erleichtert in der Schweiz einbürgern lassen. Doch wer das will, bekommt zu viele Stolpersteine und bürokratische Hürden in den Weg gelegt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM).
Von rund 25'000 Personen, die sich erleichtert einbürgern lassen könnten, haben bis Ende 2020 nur 1847 den Schweizer Pass erhalten. Das teilte die EKM am Freitag mit. Das sei drei Jahre nach Inkrafttreten des Verfassungsartikels eine «ernüchternde Bilanz».
Hürden für Einbürgerung müssen abgeschafft werden
Um die Gründe dafür herauszufinden, hatte das EKM deshalb eine Studie bei den Universitäten Genf und Neuenburg in Auftrag gegeben. Diese belegt nun, dass die Altersgrenze, verschiedene bürokratische Stolpersteine und eine ungenügende Information der betroffenen Personen die erleichterte Einbürgerung erschweren.
Um die Hürden abzuschaffen, empfehlen die Studienautorin und der Studienautor die Altersgrenze von 25 Jahren abzuschaffen. Die «unnötig hohen» administrativen Hürden beim Zugang zum Verfahren sollten abgbaut werden. Einbürgerungswillige sollen proaktiv auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam gemacht werden.
Seit Februar 2018 können sich manche Ausländerinnen und Ausländer erleichtert einbürgern lassen. Dann, wenn deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und sie selber in der Schweiz geboren sind. Das hat das Schweizer Stimmvolk so entschieden.