EU-Waffenrecht: Nationalratskommission will weitere Erleichterungen
Als Schengen-Land ist die Schweiz verpflichtet, EU-Waffenrechtsbestimmungen zu übernehmen. Der Bundesrat will eine leichte Umsetzung. Der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates geht selbst das noch zu weit.
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Nau - Werner Salzmann zur Umsetzung des EU-Waffenrechts
Das Wichtigste in Kürze
- Als Schengen-Land muss die Schweiz die Verschärfungen im EU-Waffenrecht übernehmen.
- Die leichte Umsetzung des Bundesrats will die zuständige Nationalratskommission noch weiter aufweichen.
- Damit könnte die Schweiz bei den EU-Staaten für Unstimmigkeiten sorgen.
Als Schengen-Land muss die Schweiz das schärfere EU-Waffenrecht übernehmen. Der Bundesrat schlägt eine «Umsetzung light» vor. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats will aber weitere Erleichterungen.
Eine davon betrifft die Armeewaffe, die die Armeeangehörigen nach Ablauf der Dienstzeit übernehmen können. Dafür hat der Bundesrat bereits eine Ausnahme ausgehandelt. Die Kommission stört sich aber daran, dass die Armeewaffe trotzdem als verbotene Waffe gilt. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt sie deshalb, die entsprechenden Bestimmungen zu ändern. Damit soll verhindert werden, dass ehemalige Armeeangehörige formell Besitzer einer verbotenen Waffe werden, wie Kommissionspräsident Werner Salzmann (SVP/BE) am Dienstag vor den Bundeshausmedien erklärte.
Schwierige Kontrolle
Laut Vorschlag des Bundesrats sollen Waffen, die mit Magazinen mit mehr als 20 Schuss für Pistolen, sowie Magazine mit zehn Schuss für Gewehre zu verbotenen Waffen werden. Entsprechend den EU-Vorschriften will der Bundesrat auch die Magazine verbieten. Davon sind heute allerdings Millionen im Umlauf. Weil es sich nicht um wesentliche Waffenbestandteile handelt, sind die Magazine weder nummeriert noch registriert. Diese könnten daher gar nicht kontrolliert werden, sagte Salzmann. Die Kommission beantragt darum mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Magazine jeder Grösse weiterhin frei erworben werden können.
Regelmässig zum Schiessstand
Geht es nach dem Bundesrat, bekommt eine Ausnahmebewilligung, wer regelmässig mit der Waffe übt. Die Kommission beantragt nun, dass nicht beim Kauf, sondern erst nach 5 und noch einmal nach 10 Jahren nachgewiesen werden muss, dass die verbotene Waffe regelmässig zum sportlichen Schiessen genutzt wird. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission ausserdem beschlossen, dass Sportschützen oder Sammler Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung haben, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen.
Dutzende Minderheiten sind in der Kommission gescheitert. Die SVP lehnt die Vorlage insgesamt ab. Sie bekämpfte auch die Vorschrift, dass Waffenhändler den Behörden elektronisch Meldung machen müssen. Die Linke möchte auch Magazine kontrollieren können.
Präsident Berner Schiesssportverband
Werner Salzmann ist nicht nur Präsident der Sicherheitskommission, sondern auch Präsident des Berner Schiesssportverbands. Deshalb nimmt er im Video-Interview auch Stellung dazu, ob die Schützen mit dieser Gesetzesänderung zufrieden sein könnten und auf das angedrohte Referendum verzichten.
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Nau - Nationalratskommission kommt Waffenlobby entgegen
Nationalrat behandelt Waffenrecht in der Sommersession
Die Vorlage wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt. Ob die von der Kommission vorgeschlagenen Anpassungen die Gegner von ihrer Referendumsdrohung abbringen, ist fraglich. Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) und Pro Tell wappnen sich bereits für den Abstimmungskampf.
Die EU hatte das Waffenrecht nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 verschärft. Die Schweiz muss die neuen Bestimmungen bis zum 31. Mai 2019 umsetzen. Viel weiter, als die Variante des Bundesrates, können die Räte nicht gehen, ohne Anstoss bei den EU-Ländern zu erregen.