Geflüchtete mit Schutzstatus S sollen einfacher zu Arbeit kommen
Der Nationalrat will die Arbeitsintegration von Flüchtlingen mit Schutzstatus S erleichtern.
Flüchtlinge mit Schutzstatus S sollen in der Schweiz einfacher zu einem Job kommen können. Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die darauf abzielt, dass bei solchen Personen die bisherige Arbeits-Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzt wird. Mit 128 zu 64 Stimmen aus den Reihen der SVP nahm die grosse Kammer am Dienstag den Vorstoss der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) an.
Die Motion geht nun in den Ständerat. Die grüne Tessiner Nationalrätin Greta Gysin sagte im Namen der SPK-N, es gehe um die bessere Integration von Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt. Sie wies darauf hin, dass anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in der Schweiz arbeiten können, wenn die Stelle gemeldet worden ist.
Meldepflicht statt Bewilligungspflicht
Mit einem Ja zur Motion würden also die Personen mit Schutzstatus S diesen Flüchtlingen gleichgestellt. Die Aargauer SVP-Nationalrätin Martina Bircher sagte, Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S hätten das Recht, 60 Tage im Jahr in ihre Heimat zu reisen. Das sei ein grosses Hindernis für deren Integration in den Arbeitsmarkt.
Dort sei der Hebel anzusetzen. Der Bundesrat beantragte ein Ja zur Motion. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, die Landesregierung wolle bis Ende 2024 die Zahl der arbeitenden Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S von heute 20 auf 40 Prozent erhöhen.
Regierungspläne für Flüchtlinge
Der Wechsel von der Bewilligungs- zur Meldepflicht sei ein wichtiges Element auf dem Weg dorthin. Der Status S zuerkannt wird Geflüchteten aus der Ukraine und deren engen Angehörigen. Sie können sofort eine Arbeit annehmen und ihre Kinder zur Schule schicken.
Auch können sie ins Ausland reisen und wieder in die Schweiz zurückkehren. Anfang Dezember lebten nach neusten Angaben des Bundesrats rund 66'000 Personen mit Status S in der Schweiz. Im vergangenen November entschied der Bundesrat, den Status S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben.