GPK begrüsst Entgegenkommen bei Reorganisation der Zollverwaltung

Der Bundesrat schliesst eine Bewaffnung des zivilen Zollpersonals im Rahmen der Reorganisation des BAZG aus. Die GPK-S begrüsste die Umsetzung einer Empfehlung.

Ein Zöllner kontrolliert die Autos am Grenzübergang zur Schweiz. (Symbolbild) - Eidgenössische Zollverwaltung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat schliesst derzeit eine Bewaffnung des zivilen Zollpersonals aus.
  • Die GPK-S begrüsst, dass die Regierung eine entsprechende Empfehlung der GPK-S umsetzte.
  • Die Gesetzesrevision im Rahmen der Reorganisation des BAZG sei derzeit noch im Gange.

Der Bundesrat schliesst derzeit eine über das geltende Recht hinausgehende Bewaffnung des zivilen Zollpersonals aus. Dies ist in Zusammenhang mit der Reorganisation des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) begrüsste am Montag, dass die Regierung eine entsprechende Empfehlung der GPK-S umgesetzt hat.

Die Kommission begrüsste die Zusage des Bundesrates, die Zahl bestimmter BAZG-Mitarbeitenden vor dem Inkrafttreten der Zollgesetz-Revision nicht merklich zu erhöhen. Das teilten die Parlamentsdienste am Montag mit.

Dabei handelt es sich um Personal, das mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, Waffe und Uniform trägt und mit sensiblen Daten arbeitet.

Die Gesetzesrevision sei derzeit immer noch im Gange. Weiter heisst es: «Der Bundesrat muss bei der Planung von Reorganisationen den notwendigen gesetzlichen Rahmen und die Fristen für die Inkraftsetzung rechtzeitig berücksichtigen.»

Aufsichtskommissionen sollen proaktiv informiert werden

Laut Mitteilung erwartet die GPK-S vom Bundesrat, dass «die notwendigen gesetzlichen Anpassungen künftig rechtzeitig eingeleitet werden.» Zudem fordere sie weiterhin, dass die Aufsichtskommissionen künftig über umfangreiche Reorganisationsmassnahmen proaktiv zu informieren seien. Damit diese von der Bundesversammlung angemessen begleitet werden könnten, hiess es weiter.

Die GPK-S will gemäss Mitteilung in zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle über die Erfahrung mit der Reorganisation informiert werden.

Der Bundesrat hatte 2019 entschieden, dass Zollbeamtinnen und Grenzwächter künftig denselben Job haben sollen. Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden für die Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln ausgebildet werden. Teil des Plans ist, dass auch die bisherigen zivilen Zollfachleute Uniform tragen und bewaffnet werden. Im Rahmen der Reform wurde die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit» (BAZG) umbenannt.