Kantone wollen Rechtsüberholen auf Autobahn erlauben
Bundesrat und Parlament wollen Autofahrern das Rechtsvorbeifahren erlauben. Doch die Kantone wollen mehr: Sie wollen auch rechts überholen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat und Parlament wollen das Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn erlauben.
- Die Vernehmlassung ist nun abgeschlossen und zeigt: Die Kantone wollen mehr.
- Viele Kantone wollen auch das Rechtsüberholen erlauben.
Dieses Szenario stellt manch einem Autofahrer regelmässig die Haare zu Berge: Man fährt auf der Überholspur, doch der Fahrer vornedran bleibt seelenruhig bei seinen 90 km/h. Der Fahrer auf der rechten Spur ärgert sich ebenfalls grün und blau. Denn er darf nicht überholen.
Das soll sich ändern, finden Bundesrat und Parlament. Im Entwurf für die Änderung der Verkehrsregelverordnung soll das Rechtsvorbeifahren erlaubt werden. Nun ist die Vernehmlassung abgeschlossen.
Viele werden sich jedoch fragen: Was ist der Unterschied zwischen rechts vorbei fahren und rechts überholen? Das fragen sich auch die meisten Kantone. Deshalb zeigen sie sich in der Vernehmlassung alles andere als zufrieden.
Bitte etwas präziser, lieber Bundesrat
Nau hat die Stellungnahmen der einzelnen Kantone genauer angeschaut. Darin stimmen die meisten Kantone zwar zu, das Rechtsvorbeifahren zu erlauben. Doch ist mehrmals zu lesen, «ob nicht eine generelle Aufhebung des Rechtsüberholverbotes konsequenter wäre.»
Die Kantone kritisieren quasi unisono, dass hiermit eine neue Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Der Bundesrat sei im Gesetzesentwurf zu unpräzise.
Die Zürcher sind beispielsweise skeptisch, dass Verkehrsteilnehmer und polizeiliche Kontrollorgane Rechtsvorbeifahren vom -überholen unterscheiden können. «Der Revisionsvorschlag müsste daher entweder präzisiert werden, oder das Rechtsüberholen generell erlaubt werden.»
In Bern ist man überzeugt, «dass diese Änderung in absehbarer Zeit dazu führen wird, dass erneut die politische Forderung nach einem erlaubten Rechtsüberholen aufkommen wird.» Nur wenige Kantone wie Luzern oder Obwalden sprechen sich für ein Rechtsüberholverbot aus.
Auf Papier scheint es logisch
Einzelne Kantone schlagen in ihrer Stellungnahme gar eine geeignete Definition vor. Die Schaffhauser versuchen es mit einer Geschwindigkeitsdifferenz, «zwischen überholtem und vorbeifahrenden Auto.»
Oder man müsse die Anzahl überholter Fahrzeuge oder Streckenlänge definieren, auf der nach dem Rechtsvorbeifahren nicht erneut die Spur gewechselt werden dürfe.
Grundsätzlich wechselt ein Autofahrer beim Überholen die Spur, beim Vorbeifahren nicht. In der Praxis, so glauben es die meisten Kantone, ist dies jedoch kaum zu unterscheiden.