Kommission lehnt Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz ab

Schweizer sollen keine Entschädigungen durch Sammelklagen einfordern können, so die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats.

Schweizer sollen keine zivilrechtlichen Entschädigungen durch Sammelklagen verlangen können. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Schweizerinnen und Schweizer sollen keine zivilrechtlichen Entschädigungen durch Sammelklagen einfordern können. Eine Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats befand, dass die vom Bundesrat vorgesehenen Instrumente für den kollektiven Rechtsschutz nicht zum Schweizer Rechtssystem passen.

Die Vorlage der Landesregierung birgt in den Augen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) das Risiko einer «Amerikanisierung» des Rechtssystems. Diese Ansicht setzte sich in der Kommissionsabstimmung mit 14 zu zehn Stimmen bei einer Enthaltung durch. Die Kommission beantragt ihrem Rat somit Nichteintreten auf die Vorlage, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Minderheitenmeinung und Handlungsbedarf

Es werde erwartet, dass kommerziell ausgerichtete Anwaltskanzleien und Organisationen zur Prozessfinanzierung sich auf die Einreichung von Klagen spezialisieren könnten, die der Wirtschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügen könnten. So hiess es in der Mitteilung weiter.

Eine Minderheit bedauerte, dass die Kommission sich nicht auf die inhaltliche Diskussion der Vorlage eingelassen hatte. Sie sieht denn auch weiterhin grossen Handlungsbedarf. Und kritisiert, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten so künftig deutlich weniger Rechte haben würden als ihre europäischen Nachbarn.

Bundesrat: Mangel an Möglichkeiten für kollektive Rechtsdurchsetzung

Der Bundesrat will mit der Vorlage die Verbandsklage auf alle Rechtsbereiche ausweiten. Wenn beispielsweise ein Autohersteller ein fehlerhaftes Auto verkauft, sollen Kundinnen und Kunden in der Schweiz, die dadurch gleichermassen geschädigt worden sind, gemeinsam ihr Recht durchsetzen können. Zudem sollen sie kollektiv Ersatzansprüche geltend machen können.

Das geltende Recht sehe derzeit keine ausreichende Möglichkeit für eine kollektive Rechtsdurchsetzung vor, schrieb der Bundesrat zur Vorlage. Das gelte insbesondere für die Verbandsklage, die zwar existiere, aber kaum angewendet werden könne. Es gebe sie nur bei Persönlichkeitsverletzungen.