Wie die Gemeinde Zuzwil SG meldet, müssen Steuererklärungen 2023 bis Ende März 2024 eingereicht werden. Digitale Einreichung gewinnt zunehmend an Popularität.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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In diesen Tagen werden die Steuererklärungen 2023 zugestellt, welche bis Ende März 2024 ausgefüllt und eingereicht werden müssen.

Die vollständig digitale Einreichung wird immer beliebter. Erstmals übermittelten über 70 Prozent aller Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung elektronisch.

Rund 36 Prozent aller Fälle wurden vollelektronisch über E-Filing eingereicht.

Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung sind bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig.

E-Filing: Steuerdokumente einfach digital übermitteln

Die notwendigen Beilagen können direkt im Steuerdeklarationsprogramm oder über das Handy mit der App «oBeam» hochgeladen und zusammen mit den Deklarationsdaten dem Steueramt digital übermittelt werden.

Ausführliche Informationen zum E-Filing können auf der Webseite des Steueramtes St.Gallen gefunden werden.

Das Steueramt lädt die Steuerpflichtigen ein, diese bequeme Möglichkeit zu nutzen.

Dadurch leistet man einen aktiven Beitrag zur Digitalisierung im Steuerwesen und für die Umwelt – jede elektronische Einreichung zählt.

Papierlose Steuererklärung mit E-Taxes-Quittung und Papierbelegen

Die elektronische Einreichung der Steuererklärung mit der sogenannten E-Taxes-Quittung und den Papierbelegen ist weiterhin möglich.

In diesem Fall muss die unterzeichnete Quittung wie bisher mit den Belegen zusammen auf Papier eingereicht werden.

Für junge Erwachsene, welche zum ersten Mal die Steuererklärung ausfüllen, und weitere Interessierte wie Lehrpersonen oder Eltern steht die Webseite Machs-eifach zur Verfügung.

Auf der Webseite sind Anleitungen zur Steuererklärung in Videobotschaften aufgeschaltet.

QR-Code oder Online-Beantragung für Fristverlängerungen

Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können über den aufgedruckten QR-Code auf der Steuererklärung oder online über die Webseite der Steuern St.Gallen beantragt werden.

Die vorläufigen Steuerrechnungen für das Jahr 2024 werden in diesen Tagen zugestellt.

Auch wenn es sich um eine vorläufige Rechnung handelt, muss der geschuldete Betrag im laufenden Jahr beglichen werden.

Es ist möglich, dass die provisorische Steuerrechnung offensichtlich zu hoch oder zu niedrig ausgefallen ist.

Anpassung von Steuerrechnungen online oder direkt mit dem Steueramt

Entspricht die Rechnung nicht momentanen finanziellen Verhältnissen, so kann diese ebenfalls auf der Webseite des Steueramtes St.Gallen (E-Konto/E-Faktoren) online angepasst werden oder einfach mit dem Steueramt direkt Kontakt aufnehmen.

Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zugunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Umgekehrt wird der Steuerbetrag der Schlussrechnung zulasten der Pflichtigen verzinst.

Für das Jahr 2024 beträgt er neu ein Prozent.

Sollten die vorgegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden, muss frühzeitig die Ratenzahlungen mit dem Steueramt vereinbart werden.

Livechat für Experten-Antworten zu Steuerthemen

Ratenzahlungen können auch online auf der Webseite des Steueramts St.Gallen (E-Konto/E-Faktoren) rund um die Uhr erfasst werden.

Für Fragen zur Steuerklärung stehen die Mitarbeitenden des Gemeindesteueramtes telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Zudem steht der Livechat auf Webseiten des Steueramts St.Gallen und Machs-eifach zur Verfügung, wo die Steuerfragen von Experten beantwortet werden.

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