Kommission will Konsumenten bei Vertragsverlängerung nicht schützen
Die Rechtskommission des Nationalrates will doch nicht dagegen vorgehen, dass Verträge stillschweigend automatisch verlängert werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtskommission lehnt eine parlamentarische Initiative von Konsumentenschützern ab.
- Es geht darin um die automatische Vertragsverlängerung und das Kündigungsrecht.
Die nationalrätliche Rechtskommission beantragt den Rat, auf eine Gesetzesänderung beim Thema Verträge zu verzichten – allerdings per Stichentscheid von Kommissionspräsident Pirmin Schwander (SVP/SZ).
Nach dem Willen der Kommission soll eine parlamentarische Initiative abgeschrieben werden, wie die Parlamentsdienste heute Freitag mitteilten. Die Initiative fordert, dass Konsumentinnen und Konsumenten vor einer stillschweigenden Vertragsverlängerung rechtzeitig über ihr Kündigungsrecht informiert werden müssen.
Nach der Vernehmlassung zu einer Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist die Kommission nun aber zur Ansicht gelangt, dass die vorgeschlagene Mitteilungspflicht einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstelle und unnötige Bürokratie generiere. Das lasse sich durch das Informationsbedürfnis auf Konsumentenseite nicht rechtfertigen, findet die Mehrheit der Kommission.
Die Minderheit möchte die Arbeiten weiterführen und beantragt, die Initiative nicht abzuschreiben. Die Informationspflicht stellt in ihren Augen ein mildes Mittel dar, um Konsumentinnen und Konsumenten vor ungewollt langen Vertragsbindungen zu schützen.
Wirtschaft dagegen
In der Vernehmlassung hatten sich Wirtschaftskreise sowie die SVP und die FDP gegen eine neue Regelung gestellt. Sie argumentieren, die Konsumentinnen und Konsumenten müssten ihren Teil der Verantwortung tragen. Für die Anbieter würde es unverhältnismässig viel Aufwand und Kosten verursachen, alle Kunden schriftlich über ablaufende Fristen zu orientieren und dies nachzuweisen.
Wenig wohlwollend äusserte sich auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) – allerdings aus völlig anderen Gründen: Die SKS will wie die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC, dass eine stillschweigende Verlängerung verboten wird – selbst mit vorheriger Benachrichtigung.
Der Anstoss zur Gesetzesänderung kam vom ehemaligen Nationalrat Mauro Poggia (MCG). Er reichte 2013 eine parlamentarische Initiative ein, die beide Räte guthiessen.
Handyanbieter verzichten seit 2014 auf stillschweigende Vertragsverlängerungen, und einige Fitnesscenter haben die Praxis unter dem Druck von Konsumentenorganisationen ebenfalls aufgegeben. Doch noch immer gibt es etliche Dienstleistungsverträge mit einer Klausel, die eine stillschweigende automatische Verlängerung ermöglicht – etwa für Dating-Plattformen oder Antivirus-Programme.