Parlament

Kommission will Mitsprache für Parlament in Europafragen festigen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) will das Parlamentsgesetz ergänzen: In Europafragen soll das Parlament frühzeitig informiert werden.

Schweiz - EU-Abkommen
Fähnchen der EU und der Schweiz stehen im Nationalratssaal. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die APK-N will die Mitsprache für das Parlament in Europafragen festigen.
  • Dabei geht es unter anderem um Programme wie etwa Horizon Europe und Erasmus Plus.
  • Der Bundesrat kann jetzt zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.

Der Bundesrat soll dem Parlament regelmässig Planungsberichte zu beabsichtigten Assoziierungen an Programme und Agenturen der EU wie etwa Horizon Europe und Erasmus Plus unterbreiten müssen. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) will das Parlamentsgesetz entsprechend ergänzen.

Zweck sei eine frühzeitige Berichterstattung, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Donnerstag. Einerseits soll dieses Vorgehen die Transparenz in der Europapolitik in der Schweiz erhöhen. Anderseits soll der Bericht die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments in der Europapolitik festigen.

Ihren Gesetzesentwurf verabschiedete die APK-N mit 17 zu 0 Stimmen und bei 5 Enthaltungen. Auf eine Vernehmlassung verzichtete sie. Die Gesetzesänderung betreffe vorwiegend Organisation oder Verfahren von Bundesbehörden und habe keine wesentlichen Auswirkungen für Dritte, hiess es dazu.

Gesetzesentwurf wohl im Herbst im Nationalrat

Der Bundesrat wird nun zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen können. Voraussichtlich in der Herbstsession 2023 soll er dann vom Nationalrat behandelt werden. Den Anstoss für die Vorlage hatte Eric Nussbaumer (SP/BL) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.

Für die Schweiz als mögliche Partnerin in EU-Programmen sei es wichtig, dass das Parlament rechtzeitig über die Inhalte und Mitwirkungsmöglichkeiten der EU-Programme informiert werde, hatte Nussbaumer sein Anliegen begründet.

Anhand des Berichts könnten dann Verhandlungsmandate, Finanzierungsbotschaften und Gesetzesvorlagen erarbeitet werden. Das Prozedere würde sich alle sieben Jahre wiederholen, das nächste Mal 2026/2027. Nicht betroffen von der Initiative sind die Abkommen zum Schweizer Zugang zum EU-Binnenmarkt.

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