Parlament will Versorgung bei seltenen Krankheiten verbessern
Das Parlament will vom Bundesrat eine gesetzliche Grundlage, damit die Massnahmen des 2014 verabschiedeten nationalen Konzepts seltene Krankheiten (NKSK) auch finanziell abgesichert sind. Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweitrat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion seiner Gesundheitskommission überwiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die kleine Kammer nahm den Vorstoss mit 25 zu 10 bei einer Enthaltung an.
Bei der finanziellen Absicherungen von Leistungsverträgen soll sich der Bund demnach mit den Kantonen abstimmen für eine nachhaltige Patientenfinanzierung. Es gebe bisher keine rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung im Rahmen des NKSK, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU).
Betroffene von seltenen Krankheiten erhalten seit Sommer 2020 in anerkannten und speziellen Diagnosezentren in Zürich, Basel, Bern, St. Gallen, Lausanne und Genf schnellere Hilfe und raschere Diagnosen. Hinzugekommen sind seither vier Referenzzentren mit angeschlossenen Netzwerken.
In der Schweiz leiden gemäss einer Schätzung des Bundes mehr als 500'000 Menschen an einer seltenen Krankheit. Eine Krankheit gilt als selten, wenn sie höchstens fünf von 10'000 Menschen betrifft und lebensbedrohlich oder chronisch einschränkend ist.