Parlamentskommission will Familienzulagen weiter erhöhen

Kinder- und Ausbildungszulagen sollen künftig deutlich erhöht werden, um den Kaufkraftverlust von Familien auszugleichen.

Zukünftig sollen Kinderzulagen mindestens 250 Franken und Ausbildungszulagen mindestens 300 Franken betragen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Kinderzulagen sollen künftig mindestens 250 Franken und Ausbildungszulagen mindestens 300 Franken betragen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich für die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage ausgesprochen. Und sich mit sieben zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen hinter einen Beschluss ihrer Schwesterkommission gestellt.

Mit der Erhöhung der Familienzulagen will die Kommission den Kaufkraftverlust der Familien auffangen, mit dem Familien aufgrund der Teuerung sowie steigender Krankenkassenprämien und Mietzinsen konfrontiert seien. Dies teilte die Kommission am Dienstag mit. Sie will insbesondere verhindern, dass Familien aus finanziellen Gründen auf weitere Kinder verzichten.

Eine vom Bundesrat Ende August beschlossene Anpassung der Familienzulagen ist aus Sicht der Kommission ungenügend. Demnach steigt die Kinderzulage 2025 bereits von 200 auf 215 Franken. Die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat.

Familie im Fokus: Erste Anpassung seit über einem Jahrzent

Die Erhöhung der Familienzulagen ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Die Familienzulagen sollen die Kosten von Eltern für den Unterhalt der Kinder teilweise ausgleichen. Der Bund legt für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen einen Mindestansatz pro Kind und Monat fest.

Das Anheben der Mindestsätze führt laut der Kommission, die sich auf die Verwaltung beruft, zu Mehrkosten von voraussichtlich 563 Millionen Franken. Dies würde höhere Arbeitgeberbeiträge bedingen. Die Mehrheit der Kantone müsste ihre Praxis anpassen, da bislang nur wenige Kantone Familienzulagen von 250 Franken oder mehr ausrichten. Als Nächstes muss nun die Schwesterkommission im Nationalrat eine Gesetzesrevision ausarbeiten.