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Schärferes Vorgehen gegen unfaire Internet-Bewertungen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat prüft härtere Massnahmen gegen unfaire Online-Bewertungen, da das aktuelle Gesetz als unzureichend angesehen wird.

Online-Kriminelle, die vom Ausland aus agieren, können in Deutschland nur schwer verfolgt werden.
Der Bundesrat soll strenger gegen unfaire oder persönlichkeitsverletzende Online-Bewertungen vorgehen. (Symbolbild) - Nicolas Armer/dpa

Der Bundesrat muss ein schärferes Vorgehen gegen unfaire, unwahre oder persönlichkeitsverletzende Bewertungen auf Internet-Plattformen prüfen. Der Ständerat hielt am Montag die Möglichkeiten im geltenden Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb für ungenügend.

Er hiess mit 25 zu 10 Stimmen gegen den Antrag des Bundesrats ein Postulat seines Ratsmitglieds Fabio Regazzi (Mitte/TI) gut. Der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) machte geltend, die Anonymität im Internet begünstige Hass, Missgunst und Unfairness.

Er räumte ein, dass das geltende Gesetz die Verfolgung solcher Kommentare auf Bewertungsplattformen zulässt. Das dauere aber viel zu lange. Staatliches Handeln sei angezeigt. Schäden durch unlautere Bewertungen müssten verhindert werden.

Anonymität fördert destruktive Kritik

Esther Friedli (SVP/SG) stimmte ihm zu. Unfaire, unwahre, irreführende oder persönlichkeitsverletzende Bewertungen seien gerade im Gastgewerbe an der Tagesordnung. Plattformen stellten sich bei Beschwerden oft taub. Anonym liessen sich Existenzen zerstören, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Wirtschaftsminister und Bundesrat Guy Parmelin verwies ohne Erfolg auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Verstösse liessen sich bereits heute auf Anzeige mit Freiheits- oder Geldstrafen ahnden. Auch Zivilklagen seien möglich, und letztlich liessen sich die Plattformbetreiber ins Recht fassen.

Kommentare

User #6253 (nicht angemeldet)

Es hat jeder seine freie Meinung zu äussern ! Aber bei gewissen stimmt es das man sehr sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat und es wurde nichts unternommen ! Auch bei gewissen KK da stimmt es zu 100% aber es darf weiterhin den Versicherten ans Bein gepinselt werden milde ausgedrückt ! Obwohl gewisse Sachen in der Grundversicherung drinnen sind usw! Und wollen noch Gewinn machen obwohl es nicht sein darf!

User #1210 (nicht angemeldet)

Aber widerrechtliches Handeln gemäss Vertrag und nach Treu ind Glauben darf ich schon noch bemängeln?

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