Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland gekippt

AFP
AFP

Deutschland,

Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat das Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland gekippt.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberverwaltungsgericht gibt Eilanträgen statt.

Das Gericht gab in am Montag veröffentlichten Beschlüssen Eilanträgen von Betreibern statt. Die Richter entschieden mit Blick auf den Betrieb von Friseursalons sowie Tattoo- und Piercingstudios, die Vorgabe stelle voraussichtlich eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen «körpernahen Dienstleistern» dar. (Az. 2 B 337/20 und 2 B 340/20)

Angesichts der von den Antragsstellern vorgetragenen Hygienekonzepte war es nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar, weshalb diese ihre Betriebe schliessen müssen. Insbesondere Friseursalons hätten einen «deutlich höheren Kundendurchlauf» und nach Angaben des Robert-Koch Instituts lasse sich «keine Relevanz von Kosmetikstudios und Massagepraxen für die Weiterverbreitung» des Coronavirus ableiten. Die Schliessung dieser Betriebe sei somit unter dem «massgeblichen Kriterium der Pandemiebekämpfung» nicht nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich.

Kommentare

Weiterlesen

Kantine
37 Interaktionen
Stehlen verhindern
Böögg
16 Interaktionen
Bei Bucheli

MEHR IN POLITIK

Munition Werner Salzmann SVP
«Risiko»
Kollegium Schwyz
Schwyz
Kanton bern
1 Interaktionen
Bern
Donald Trump Wolodymyr Selenskyj
15 Interaktionen
Trump

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Arbeitsmarkt deutschland
1 Interaktionen
Umfrage
schloss elmau
«Tatort»
marion mitterhammer
Verstorben
Bundesliga
Bundesliga