Spion

Bewährungsstrafe für ägyptischen Spion in Bundespresseamt

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Deutschland,

Weil er im Bundespresseamt für den ägyptischen Auslandsgeheimdienst spionierte, ist ein 66-jähriger Mann vom Berliner Kammergericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Angeklagter legte umfassendes Geständnis ab.

«Der Angeklagte war geständig», sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Demnach fiel das Urteil bereits in der vergangenen Woche und war das Ergebnis einer Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung.

Im Rahmen der Verständigung bekannte sich der Angeklagte Amin K. der geheimdienstliche Agententätigkeit im Sinn der Anklage für schuldig. K. hatte in seiner Funktion als Angestellter des Bundespresseamts Informationen an den ägyptischen Geheimdienst weitergegeben und zudem erfolglos versucht, einen Übersetzer des Sprachendiensts des Deutschen Bundestags als Spion anzuwerben.

Die Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung sah vor, den Angeklagten bei einem Geständnis zu einer Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und maximal zwei Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung forderte laut Gerichtssprecherin ein «mildes Urteil», die Bundesanwaltschaft das schlussendlich verhängte Strafmass. Die Bewährungszeit wurde von der Kammer auf drei Jahre festgelegt.

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