Bundestag beschliesst erleichterte Beschaffung von Ausrüstung für die Bundeswehr
Die Bundeswehr soll sich künftig leichter mit der nötigen Ausrüstung versorgen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Regeln für Auftragsvergabe werden für zunächst dreieinhalb Jahre gelockert.
Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine Lockerung der Regeln für die Auftragsvergabe. So sollen die zuständigen Vergabestellen Aufträge schneller erteilen können. Die Regelung im «Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz» ist zunächst auf dreieinhalb Jahre befristet, sie kann jedoch über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert werden.
Vorgesehen ist unter anderem, dass mehrere sogenannte Lose, also Teilaufträge, unter bestimmten Voraussetzungen zusammen vergeben werden können. Ausserdem soll die gemeinsame Beschaffung mehrerer EU-Länder erleichtert werden - in solchen Fällen kann künftig der Bieterkreis für einen Auftrag auf EU-Unternehmen beschränkt werden.
Das Vergaberecht der Bundeswehr gilt seit langem als bürokratisch, schwerfällig und reformbedürftig. Zusätzlicher Druck für eine Neuregelung entstand zuletzt durch den Beschluss des Sondervermögens für die Armee in Höhe von 100 Milliarden Euro.