Bundesverwaltungsgericht prüft Erstattung von Ausbildungskosten durch Ex-Soldaten
Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Donnerstag (10.00 Uhr), ob ehemalige Berufssoldaten nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr Ausbildungskosten erstatten müssen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Klagen ab. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig muss nun nach eigenen Angaben in dem Revisionsverfahren unter anderem prüfen, wie Erstattungsforderungen zu berechnen sind und ob ein Ermessensspielraum besteht..
Die Bundesrepublik fordert eine teilweise Erstattung der entstandenen Kosten, die durch ein Studium und eine abgeschlossene Ausbildung zu Fluglotsen entstanden. Gegen diese Forderung klagten die früheren Soldaten. (Az. BVerwG 2 C 37.18 u.a.)
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Klagen ab. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig muss nun nach eigenen Angaben in dem Revisionsverfahren unter anderem prüfen, wie Erstattungsforderungen zu berechnen sind und ob ein Ermessensspielraum besteht. Ob bereits am Donnerstag ein Urteil fällt, ist unklar.