Deutschland und Verbündete drohen Taliban mit UN-Gericht

Deutschland und Verbündete drohen Taliban wegen Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen.

Die Taliban schränken die Rechte von Frauen in Afghanistan immer weiter ein. (Archivbild) - Ebrahim Noroozi/AP/dpa

Deutschland und verbündete Staaten drohen den islamistischen Taliban in Afghanistan wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und Mädchen mit dem Gang vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Im Rahmen der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW), dessen Vertragsstaat Afghanistan ist, hätten Deutschland, Australien, Kanada, und die Niederlande die Taliban offiziell an ihre Verpflichtung erinnert, Verstösse gegen Frauenrechte einzustellen, heisst es im Entwurf einer Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur in New York vorlag.

«Sollte dies jedoch innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht zu Ergebnissen führen», werde zunächst ein Schiedsverfahren und in letzter Instanz die Vorlage des Streits vor dem Internationalen Gerichtshof angestrebt, heisst es in dem Papier weiter.

Vorstoss für uneingeschränkte Wahrnehmung von Menschenrechten

«Die Frauen und Mädchen Afghanistans verdienen nichts weniger als die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Menschenrechte». Die deutsche Aussenministerin Annalena Baerbock (Grüne) wollte an diesem Mittwoch am Rande der UN-Vollversammlung in New York mit ihren Kolleginnen aus Australien und Kanada,

Penny Wong und Mélanie Joly, sowie dem niederländischen Aussenminister Caspar Veldkamp über das Thema beraten. Baerbock kritisiert immer wieder, dass es seit der erneuten Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 durch systematische und institutionelle Diskriminierung zu einer weltweit unvergleichlichen Verletzung der fundamentalen Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan kommt.

IGH: Keine Machtmittel zur Urteilsumsetzung

Der Internationale Gerichtshof ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen mit Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Er soll Konflikte zwischen Staaten lösen. Seine Urteile sind bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen.