Heil: Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente muss im Herbst starten
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) fordert ein schnelles Ende des Koalitionsstreits um die geplante Grundrente.

Das Wichtigste in Kürze
- Sozialminister lehnt Bedürftigkeitsprüfung erneut ab.
«Wenn die Grundrente zum 1.1. 2021 kommen soll, muss in diesem Herbst die Gesetzgebung beginnen», sagte er am Montag im Sender n-tv. Die grosse Koalition dürfe «nicht stehen bleiben».
Zugleich verteidigte Heil seinen Gesetzentwurf zur Grundrente, der anders als der Koalitionsvertrag keine Bedürftigkeitsprüfung für die möglichen Leistungsbezieher vorsieht. «Rente ist etwas, das Menschen sich erworben haben, das sind eigene Ansprüche.» Es gehe darum, «dass Menschen, die hart gearbeitet haben, endlich wieder eine Absicherung haben müssen und sich beim Sozialamt nicht nackt machen müssen».
Heils Gesetzentwurf liegt bereits seit Mai vor. Ein Kabinettsbeschluss ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Union will weiterhin eine Bedürftigkeitsprüfung durchsetzen. Zwischenzeitlich hatte es Anzeichen gegeben, dass womöglich ein Kompromiss erreicht werden könnte.
Die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer forderte weiteres Entgegenkommen des Koalitionspartners. «Eine Bedürftigkeitsprüfung, die den Kreis der Anspruchsberechtigten auf rund 100.000 Menschen reduziert, ist mit uns jedenfalls nicht zu machen», sagte sie der «Saarbrücker Zeitung» vom Montag. «Da muss sich die Union noch bewegen.»
Heil nannte in dem Gespräch mit n-tv noch zwei weitere Themen, die jetzt im «Herbst der Entscheidungen» angegangen werden müssten: «Klimaschutz und sozialer Ausgleich» sowie die Frage, «was für die wirtschaftliche Lage getan werden kann». Es handele sich hier um «erhebliche Entscheidungen, die für meine Partei wichtig sind für die Frage, ob wir gemeinsam weitermachen», sagte Heil mit Blick auf die grosse Koalition.