Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro gewinnt vor Gericht

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Lausanne,

Der Verkauf eines Buchs über die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro bleibt verboten. Das zuständige Gericht Waadt Ost hat die von der FDP-Politikerin beantragte superprovisorische Verfügung bestätigt.

Das Gericht hat zu Gunsten von Staatsrätin Jacqueline de Quattro entschieden. Der Verkauf des Buchs bleibt verboten. (Archivbild)
Das Gericht hat zu Gunsten von Staatsrätin Jacqueline de Quattro entschieden. Der Verkauf des Buchs bleibt verboten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ADRIEN PERRITAZ

Das Wichtigste in Kürze

  • «Wir haben heute Morgen Bescheid erhalten, dass die vorsorglichen Massnahmen aufrecht erhalten werden.

Das Gericht folgte dem Antrag von Frau de Quattro und bestätigte diesen«, sagte de Quattros Anwalt François Roux am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Solange der Bucheinband nicht geändert werde, bleibe das Werk für die Veröffentlichung, den Vertrieb und den Verkauf verboten. Der Anwalt äusserte sich zufrieden über den Gerichtsentscheid: «Das Tribunal folgte uns in den angesprochenen Punkten. Hauptsache ist, dass das Buch in seiner jetzigen Form nicht erscheinen wird.»

Vor knapp zwei Wochen war ein Einigungsversuch zwischen der Staatsrätin sowie dem Autor und dem Verlag vor dem Gericht in Vevey gescheitert. Beim Streit geht es um die Gestaltung des Deckels des kritischen Buchs mit dem Titel «Une conseillère d'Etat ne devrait pas dire ça» (Eine Staatsrätin sollte dies nicht sagen«).

Auf dem Einband ist die Waadtländer Umwelt- und Raumplanungsdirektorin abgebildet. Die Staatsrätin hält dies für irreführend. Es könne der Eindruck entstehen, dass sie selbst Autorin des Buches sei oder auf eine andere Weise mit dem Werk in Verbindung stehe.

Der Autor Fabien Dunand, Ex-Chefredaktor der Waadtländer Zeitung «24 heures», kritisiert de Quattro in seinem Buch scharf. Gemäss Rezensionen zieht er in knapp 200 Seiten eine «katastrophale Bilanz der zwölf Regierungsjahre» der FDP-Magistratin.

Der Verlag, Editions Attinger, und Dunand sprechen von einer Zensur. Sie «bedauern zutiefst, dass erstmals in der Schweiz ein politisches Buch unter dem falschen Vorwand der Verwendung eines Bilds einer Person von öffentlichem Interesse verboten wird.» Ein solche Aktion sei einer Demokratie nicht würdig.

«Sogar Donald Trump ging nicht vor Gericht, um Bücher über seine chaotische Führung des Weissen Hauses zu verbieten, deren Buchdeckel seinen Namen und wenig schmeichelhafte Bilder von ihm zeigten» heisst es in einer Stellungnahme des Autors und des Verlags. Dasselbe gelte für viele andere Bücher über politische Persönlichkeiten, insbesondere in Frankreich.

In der Schlichtungsverhandlung am 17. April hatten die Editions Attinger und Dunand eine abgeänderte Version des Buchdeckels vorgeschlagen: immer noch mit dem Foto, aber ohne den Namen der Staatsrätin. Auch dieses Angebot lehnte das Gericht in Vevey ab.

Der Verlag und der Autor behalten sich das Recht vor, innerhalb der gesetzlichen Frist von zehn Tagen beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Entscheid einzureichen. «Das Buch wird trotzdem erscheinen», zeigen sie sich überzeugt.

Bislang wurden rund 400 Exemplare des Buchs bei einer Gesamtauflage von 600 bis 700 Stück bestellt. Es hätte vor rund einem Monat in den Handel gelangen sollen.

Der Journalist und die Staatsrätin haben das Heu schon seit längerem nicht auf der gleichen Bühne. In der Affäre um den Baukonzern Orllati und den Immobilienunternehmer Bernard Nicod hatte Dunand wiederholt anonyme Briefe an die Waadtländer Regierung und andere Journalisten versandt. Darin warf er der Umwelt- und Raumplanungsdirektorin de Quattro Interessenkonflikte vor.

Daraufhin schaltete die Politikerin die Justiz ein. Sie reichte eine Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede ein. Der Fall ist noch hängig.

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