Gnadengesuch von SS-Mann Gröning abgelehnt

Der als «Buchhalter von Auschwitz» bekannt gewordene frühere deutsche SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg (Niedersachsen) am Mittwoch mit.

Der 96-jährige Ex-SS-Mann Oskar Gröning ist gestorben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-SS-Mann Oskar Gröning (96) wurde 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300'000 Fällen verurteilt.
  • Am Mittwoch wurde sein Gnadengesuch abgelehnt.

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten (Nau berichtete)

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Geld der Opfer gezählt

Gröning hatte im Vernichtungslager Auschwitz unter anderem das Geld der Verschleppten gezählt und weitergeleitet. Männer wie er kamen in Deutschland erst Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkriegs vor Gericht. Denn in der Nachkriegszeit war zunächst nur KZ-Personal angeklagt worden, das Befehlsgewalt hatte oder dem konkrete Gewalttaten vorgeworfen wurden.

Nach heutiger deutscher Rechtsauffassung machte sich hingegen jeder strafbar, der durch seinen Dienst in einem Vernichtungslager die nationalsozialistische Mordmaschinerie irgendwie am Laufen hielt.