Solothurner Waldgesetz an Anforderungen der Zukunft anpassen

Das Solothurner Waldgesetz von 1995 soll angepasst werden, um den Wald künftig zeitgemäss schützen und nutzen zu können.

Der Kanton Solothurn plant, sein Waldgesetz zu aktualisieren und klimafreundlicher zu gestalten. (Symbolbild) - keystone

Um den Wald künftig zeitgemäss schützen und nutzen zu können, soll das Solothurner Waldgesetz aus dem Jahr 1995 angepasst werden. In ihrem Entwurf schlägt die Solothurner Regierung unter anderem neue Vorkehrungen für den Klimawandel vor. Zudem will sie die Zusammenarbeit mit Waldeigentümern erleichtern und neue Velowege ermöglichen.

Bereits vor drei Jahren habe der Regierungsrat neue waldpolitische Grundsätze verabschiedet, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit. Die darauf folgende Prüfung der waldgesetzlichen Grundlagen habe ergeben, dass das kantonale Waldgesetz aus dem Jahr 1995 in vielen Fällen noch aktuell sei.

Kommt eine Totalrevision des Gesetzes?

Allerdings fehlten Regeln, um die zunehmende Nutzung als Freizeit- und Erholungsgebiet, den Klimawandel oder die steigenden Anforderungen an Schutzmassnahmen vor Naturereignissen zu bewältigen. Die Totalrevision des Waldgesetzes, zu der die Öffentlichkeit bis am 19. November Stellung nehmen kann, versuche diese Lücken zu schliessen.

Fahrradverkehr im Wald soll – ausser auf Waldstrassen – auch auf zusätzlichen, speziell bezeichneten Wegen erlaubt werden. Die Verantwortung für den Schutz vor Naturereignissen soll klarer zugeordnet werden, ebenso die Aufgaben des Forstdienstes neu beschrieben werden.

Das erneuerte Waldgesetz soll ausserdem einen neuen Grundsatzartikel erhalten, der Vorkehrungen zum Klimawandel ermöglicht. Zudem sei eine Neudefinition von forstlichen Bauten und Anlagen im Wald geplant.