Sonderjagdinitiative zu Unrecht ungültig
Das Bündner Kantonsparlament hätte die Sonderjagdinitiative nicht für ungültig erklären dürfen. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht am Mittwoch bei einer öffentlichen Beratung gelangt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hebt die Ungültigerklärung einer Bündner Volksinitiative auf.
- Diese Sonderinitiative will die Jagd auf die reguläre Zeit im Herbst beschränken.
- Das Bundesgericht hält nun fest, dass die Initiative nicht offensichtlich gegen Gesetze des Bundes verstosse.
Aktuell kann die Regierung Sonderjagden
in den Monaten November und Dezember ansetzen, wenn die Abschusspläne nicht
erreicht wurden. Die Gegner dieser Sonderjagden kritisieren, dass es dabei
immer wieder zu moralisch, ethisch und die Jagd betreffend verwerflichen Szenen
komme, da Regeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien. Die Initiative sieht deshalb
eine Änderung des
kantonalen Jagdgesetzes vor. Neu sollen die
Abschusspläne auf alle Fälle während der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden.
Die Hochjagd soll deshalb während der Monate September und neu auch Oktober
stattfinden.
Nach der Einreichung der Initiative hatte die Kantonsregierung dem grossen Rat beantragt, die Initiative für ungültig zu
erklären. Sie stützte sich dabei auf ein juristisches und ein wildbiologisches
Gutachten. Die Richter in Lausanne
hielten nun fest, dass kein offensichtlicher Widerspruch zu übergeordnetem
Recht bestehe.
Die Sache geht nun zurück an den
Grossen Rat, der prüfen muss, ob andere Gründe für eine Ungültigkeitserklärung
vorliegen. Die Bundesrichter zweifelten in ihren Voten an, dass solche bestehen
könnten.