Sozialbehörde fällt Grundsatzentscheid
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes, welche im September 2017 von der Zürcher Stimmbevölkerung genehmigt wurde, hat weitreichende Konsequenzen für die vorläufig aufgenommenen Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich und für die Zürcher Städte und Gemeinden.
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Am 24. September 2017 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich einer Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zugestimmt. Demnach sind ab dem 1. Juli 2018 vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer wieder nach den gleichen Ansätzen zu unterstützen, wie Asyl suchende Personen. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind von dieser Gesetzesrevision nicht betroffen, sie haben weiterhin Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe.
Die Sozialbehörde der Stadt Wetzikon hat entschieden, dass sie sich bei der Umsetzung dieser neuen Gesetzesgrundlage den Empfehlungen der Sozialvorständekonferenz des Bezirks Hinwil anschliesst. Gleichzeitig wurden Richtlinien erlassen, wie die Unterstützung von vorläufig aufgenommenen Personen in Wetzikon ab dem 1. Juli 2018 im Detail aussehen wird.
Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass ein beträchtlicher Kostenanteil des Kantons wegfällt und die Städte und Gemeinden höhere Kosten zu tragen haben. Es kommt somit zu einer Kostenverlagerung zu Lasten der kommunalen Haushalte. In der Stadt Wetzikon sind von dieser Änderung rund 100 vorläufig aufgenommen Personen betroffen. Erste Berechnungen kommen zum Schluss, dass der städtische Haushalt Mehrkosten von rund 1 Mio. Franken pro Jahr (insbesondere für Integrationsmassnahmen, Gesundheitsvorsorge, etc.) zu tragen hat.
-Mitteilung der Gemeinde Wetzikon (vas)