Stadt St. Gallen erhält vorübergehend höhere Ausgleichszahlungen
Die Stadt St. Gallen bekommt vom Kanton einen höheren Ausgleich für Sonderlasten, doch es gibt Auflagen.
Für vier Jahre wird die Stadt St. Gallen vom Kanton einen höheren Ausgleich für Sonderlasten erhalten. Dafür gab es am Dienstag eine knappe Mehrheit im Kantonsrat. Die zusätzlichen 3,7 Millionen Franken pro Jahr sind an verschiedene Bedingungen geknüpft.
Alle vier Jahre wird im Kanton St. Gallen die Wirksamkeit des Finanzausgleichs überprüft. Thema ist dabei jeweils auch die Systemfrage: St. Gallen ist mit dem vollständig vertikalen Ausgleich ein Ausnahmefall. Abgesehen von Appenzell Innerrhoden setzen alle anderen Kantone auf die Mitfinanzierung durch finanzstarke Gemeinden.
Daran soll sich aus Sicht der Ratsmehrheit nichts ändern. Diskutiert wurde am Dienstag vor allem über die Forderung der Stadt St. Gallen nach einem höheren Sonderlastenausgleich. Gemäss einer aktuellen Studie verbleiben ihr rund 12 Millionen Franken an ungedeckten Zentrumslasten.
Die Regierung schlug eine auf vier Jahre beschränkte Erhöhung um jeweils 3,7 Millionen Franken vor. Bedingung ist, dass die Lastverteilung zwischen Stadt und Kanton bei den Kulturinstitutionen überprüft sowie die Zusammenarbeit zwischen Kantons- und Stadtpolizei ausgebaut wird.
SVP gegen Erhöhung des Sonderlastenausgleichs
Die SVP wollte die zusätzlichen 3,7 Millionen für die Hauptstadt streichen. Nur so könne «die linke Ausgabenpolitik der Stadt auf den Boden der Realität geholt werden», sagte SVP-Fraktionschef Sascha Schmid. Aus den Reihen der anderen Fraktion wurde entgegnet, es handle sich um einen Kompromiss.
Der Streichungsantrag wurde mit 57 gegen 52 Stimmen bei sechs Enthaltungen abgelehnt. Danach überwies aber die Ratsmehrheit mit 68 gegen 46 Stimmen einen Auftrag mit weiteren Bedingungen für die Zahlungen.
Unter anderem darf es in den kommenden Jahren keine weitere Erhöhung des Sonderlastenausgleichs mehr geben. Weiter muss geprüft werden, ob Zentrumsleistungen der Stadt künftig ausserkantonalen Gemeinden oder anderen Kantonen in Rechnung gestellt werden könnten.