Zertifikatspflicht: BAG rügt tricksende Fitnesszentren
Weil viele Kunden kein Corona-Zertifikat vorweisen können, probieren einige Fitnesszentren die Pflicht nun zu umgehen. Das BAG toleriert dies aber nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Einige Fitnesszentren probieren, die Zertifikatspflicht zu umgehen.
- Sie wollen mithilfe einer Regel-Ausnahme Eintritte ohne Zertifikat ermöglichen.
- Das BAG duldet dies jedoch nicht und rügt die Fitnesszentren scharf.
Die Covid-Zertifikatspflicht bereitet vielen Fitnesszentren Mühe, Jetzt probieren einige, die Pflicht zu umgehen - denn es gibt eine Ausnahme. Bei Trainings mit höchstens 30 Personen, die regelmässig gemeinsam trainieren, braucht es kein Zertifikat.
Der Schweizerische Fitness- und Gesundheitsverband (SFGV) nahm diese Ausnahme so in das Schutzkonzept auf. Dies interpretierten gemäss Tamedia-Zeitungen in der Folge einige Fitnesszentren so, dass bei bis zu 30 trainierenden Personen keine Zertifikatspflicht gilt.
BAG reagiert sofort
Darauf reagiert das Bundesamt für Gesundheit nun direkt. In einem Brief an die Kantone, der den Tamedia-Titeln vorliegt, schreibt das BAG: «Der SFGV interpretiert die Ausnahmemöglichkeit für beständige Gruppen bis 30 Personen nicht korrekt».
Der Knackpunkt der Ausnahme ist die Formulierung «Beständigkeit einer Gruppe». Die Auslegung der Fitnesszentren sei klar unzulässig und Einzel-Fitnesstrainings seien keine Gruppentrainings, schreibt das BAG weiter.
Die Kantone sollen nun gegen diese Tricksereien vorgehen. Eine einheitliche und korrekte Umsetzung der Massnahmen sei wichtig, sonst würden korrekt handelnde Betriebe benachteiligt. Die Branche fürchtet sich wegen der Zertifikatspflicht vor einer Kündigungs-Welle. Auch das Parlament macht sich Sorgen um die Fitnesszentren.
Auslegung sei ein Missverständnis
Der SFGV-Präsident Claude Ammann spricht gegenüber Tamedia von einem Missverständnis. Das Schutzkonzept sehe vor, dass Gruppentrainings wie vom BAG definiert möglich seien. Er schliesst jedoch nicht aus, dass einige Center die Formulierung anders interpretiert hätten.
Dennoch sagt er, die Regel könne auch bei Einzeltrainings im Kraftraum korrekt umgesetzt werden. Das Center müsse einfach dafür sorgen, dass immer dieselben Personen zur gleichen Zeit trainieren.
Dass diese Auslegung aber nicht wirklich problemlos ist, dem scheint sich Ammann bewusst zu sein. Bei einer Kontrolle könne es zu Schwierigkeiten kommen, weil die Formulierung vom Kontrolleur nicht akzeptiert werden könnte. Auch die Gutachten zweier vom Verband konsultierter Rechtsanwälte erwiesen für die spezielle Auslegung keine absolute Rechtssicherheit.