Regionalgericht gibt Swiss Volley in allen Punkten recht

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Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat das Gesuch von Volero Züri Unterland um Erlass vorsorglicher Massnahmen abgewiesen.

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Justizia. (Symbolbild) - Keystone

Volero Züri Unterland hat rechtliche Schritte gegen zwei Entscheide des Zentralvorstands von Swiss Volley ergriffen: einerseits gegen die Aufhebung des Aufstiegs/Abstiegs zwischen der NLA und der NLB und andererseits gegen den Abbruch der Nationalliga B Meisterschaft.

Beide Entscheide hat der Zentralvorstand von Swiss Volley aufgrund der bundesrätlich verfügten Anordnungen zur Pandemiebekämpfung gefällt, da diese einen geregelten und sportlich fairen Meisterschaftsbetrieb auf nationaler Ebene nicht gewährleisten.

Im ersten Verfahren hat das Regionalgericht Bern-Mittelland nun zugunsten von Swiss Volley entschieden. Sämtliche von Volero Züri Unterland vorgebrachten Verfügungsansprüche halten der Anordnung vorsorglicher Massnahmen durch das Regionalgericht nicht stand.

Der Entscheid des Zentralvorstands sei sachlich gerechtfertigt und unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes nachvollziehbar, begründet das Regionalgericht in einer umfangreichen Entscheidung.

Das Gesuch wird vollumfänglich abgewiesen und die Prozesskosten bestehend aus Gerichtskosten und Parteientschädigung werden Volero Zürich, dem VBC züri unterland und den sechs betroffenen Spielerinnen auferlegt.

Nora Willi, Präsidentin des Zentralvorstands, zeigt sich zufrieden: «Das Urteil des Regionalgerichts bestätigt uns im Zentralvorstand darin, dass unser Handeln angemessen und korrekt war.»

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