«Schweigen bedeutet nicht Zustimmung!»

SVP Schweiz
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Bern,

Die SVP Schweiz fordert ein Nein zum Transplantationsgesetz: Mit der Vorlage würde der Staat auf den Körper seiner Bürger zugreifen.

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Nein zur Organspende-Pflicht! - SVP Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 18. Mai 2022 stimmen Schweizer Stimmberechtigte über das Transplantationsgesetz ab.
  • Nationale Ethikkommission lehnt ab: Widerspricht Recht auf Unversehrtheit des Körpers.
  • Angehörige wären zusätzlichem Druck ausgesetzt.
  • Gefahr der Ausbeutung bei den sozial Schwächsten wäre gross.
  • Die SVP Schweiz lehnt das Gesetz ab und empfiehlt ein Nein.

Gesetz widerspricht dem Recht auf Unversehrtheit des Körpers

Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Dieser Schutz gilt ganz besonders auch in höchst verletzlichen Situationen wie beim Sterbeprozess.

Bei der Widerspruchsregelung hingegen müsste das Recht auf Unversehrtheit des Körpers speziell eingefordert werden. Hat dies jemand nicht getan, könnten Organe automatisch entnommen werden. Dies sei falsch, so die SVP. Der Staat habe die Bürger zu schützen und ihre Rechte zu garantieren.

Auch die Nationale Ethikkommission lehnt die Widerspruchsregelung ab. Diese bedeute im Verhältnis zur heute geltenden Zustimmungslösung einen geringeren Schutz der Persönlichkeitsrechte. Zudem verlangt die medizinische Ethik, dass für jede medizinische Handlung, selbst für eine Blutentnahme, eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten nötig ist. Und nun soll dies beim grössten aller Eingriffe, nämlich bei der Organentnahme, aufgehoben werden?

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Nein zur Organspende-Pflicht! - SVP Schweiz

Auf Angehörige soll kein Druck ausgeübt werden

Zwar würden für den Fall, dass sich die Person zu Lebzeiten nicht zur Organspende geäussert hat, die Angehörigen befragt werden. Sie könnten allerdings gegen die Organspende nur dann Widerspruch einlegen, wenn sie glaubhaft machen würden, dass die verstorbene Person die Organspende mutmasslich abgelehnt hätte. Damit würden die Angehörigen einem unzulässigen Druck ausgesetzt, denn eine Ablehnung würde den Angehörigen sofort als unsolidarisches Verhalten angelastet, laut der SVP.

Ausbeutung der sozial Schwächsten soll verhindert werden

Bei der Widerspruchsregelung müssten alle Personen in der Schweiz informiert werden, dass sie schriftlich widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Es ist völlig unrealistisch, dass dieses Ziel erreicht werden kann.

Denn es gibt Personen, die die Landessprachen nicht sprechen, die das Gelesene nicht verstehen, die nicht lesen können oder sich nicht mit ihrem Sterben befassen wollen. Die Widerspruchsregelung würde gemäss SVP dazu führen, dass solchen Personen gegen ihren Willen Organe entnommen werden würden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie ihren Widerspruch hätten hinterlegen müssen.

Gerade diese sozial Schwachen brauchen den Schutz der Rechtsordnung. Diese Personen würden zu Organlieferanten, ohne davon zu wissen oder sich dagegen wehren zu können.

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