Wer bezahlt den Lohn bei Krankheitsabwesenheit?
Eine plötzliche Krankheitsdiagnose schockt Betroffene und Arbeitgeber. Doch wer bezahlt den Lohn weiter? Wir erklären, wer in welchem Fall verantwortlich ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung bei Krankheit ist im OR festgeschrieben.
- Die Lohnfortzahlung besteht pro Dienstjahr und wird jährlich neu definiert.
- Eine Krankentaggeldversicherung garantiert mindestens 80 % des Lohnes während 720 Tagen.
Er hat ständig Bauchweh, ist schlapp und müde. Bei Jan wird durch Zufall eine bedrohliche Krankheit entdeckt. Ein Schock für alle - auch für den Arbeitgeber und seine Teamkollegen. Denn Jan kann per sofort nicht mehr arbeiten.
Kann eine angestellte Person nicht mehr arbeiten, muss der Lohn natürlich trotzdem garantiert sein. Liegt auf der Hand, schliesslich hat Jan im Moment ganz andere Sorgen. Doch das kleine Unternehmen, für das er arbeitet, würde die Lohnfortzahlung zunehmend belasten.
Wer ist denn jetzt eigentlich rechtlich dazu verpflichtet, Jans Lohn zu bezahlen? Wir haben für dich die wichtigsten Informationen zusammengetragen, so dass du in jedem Fall Bescheid weisst.
Wer zahlt denn jetzt?
Grundsätzlich sieht das Schweizer Recht vor, dass die arbeitnehmende Person im Krankheitsfall ein Anrecht auf ihren Lohn hat. Jedenfalls für eine bestimmte Zeit. So viel steht fest: Für Jan ist also im schlimmsten Fall vorerst gesorgt.
Doch wer bezahlt denn jetzt? Der Arbeitgeber muss zahlen. Für Jans Unternehmen wird es brenzlig. Einerseits müssen sie seine Lohnfortzahlung garantieren und andererseits müssen sie noch jemanden einstellen, der ihn vertritt.
Für solche Fälle muss es doch Hilfe geben. Die gibt es tatsächlich - nämlich in Form einer Krankentaggeldversicherung. Hat Jans Arbeitgeber eine Versicherung abgeschlossen, wird im jetzt Hand geboten. Doch was sind die Unterschiede und was die Vorteile einer Versicherung?
Lohn wird für mindestens drei Wochen bezahlt
Falls keine Versicherung abgeschlossen wurde, kommt das Obligationenrecht zum Tragen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmenden den vollen Lohn ausbezahlen - und zwar für mindestens drei Wochen im ersten Dienstjahr. Falls der kranke Mitarbeitende schon länger angestellt ist, können die Zahlungen auch länger dauern.
Von Kanton zu Kanton gibt es hierbei unterschiedliche Regelungen. So muss der Lohn in Basel im zweiten Dienstjahr zwei Monate bezahlt werden. In Zürich hingegen sind Zahlungen acht Wochen und in Bern nur einen Monat lang Pflicht.
Versicherung schwächt die Folgen ab - auch bei selbständig Erwerbenden
Schon ein Angesteller der krankheitsbedingt fehlt, kann schnell ins Geld gehen. Eine Krankentaggeldversicherung kann helfen, die finanziellen Folgen einer Krankheit beim Unternehmen abzuschwächen.
Bei den meisten Krankentaggeldversicherungen wird der Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes während 720 Tagen garantiert. Je nach Versicherung ist natürlich auch die volle Auszahlung des Lohns möglich.
Für Selbstständigerwerbende entstehen versicherungstechnisch allerdings einige Probleme. Eine Versicherung von Groupe Mutuel für Selbständigerwerbende könnte hierbei Abhilfe schaffen.
Groupe Mutuel Versicherung
Falls dein Arbeitgeber keine kollektive Taggeldversicherung abgeschlossen hat, würdest du bis zur Auszahlung einer BVG- oder IV-Rente kein Einkommen erhalten. Groupe Mutuel bietet Versicherungen, um diese Lücke zu schliessen.
Das Angebot ist vielfältig, du entscheidest hier welche Lösung zu dir passt. Beim Abschluss des Vertrags wählst du einfach die Dauer des Anspruchs auf Leistungen sowie die Wartefrist zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der Auszahlung von Taggeldern. Mögliche Wartefristen betragen zwischen 10 und 720 Tagen. Die Taggeldversicherung der Groupe Mutuel kann bis zum 54. Lebensjahr abgeschlossen werden.