Auf geht’s in den Ruhestand: Plane deine Pensionierung frühzeitig
Je früher du mit der Planung für den Ruhestand beginnst, desto besser. Wir zeigen dir, worauf du dabei achten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Vielen Pensionierten steht weitaus weniger Geld zur Verfügung als noch im Berufsleben.
- Kümmere dich deshalb rechtzeitig darum, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen.
- Überlege auch, wie sich deine Bedürfnisse im neuen Lebensabschnitt verändern könnten.
Vorsorgen klingt irgendwie besorgniserregend. Kein Wunder, denn das Wort «Sorge» ist darin verpackt. Dabei handelt es sich doch eigentlich um die Vorbereitung auf einen neuen Lebensabschnitt, im Grunde um die längsten Ferien des Lebens.
Um allerdings die Früchte des Ruhestands «sorgenfrei» geniessen zu können, ist eine vorzeitige Planung nötig. Wer sich genügend früh mit dem Thema beschäftigt, kann rechtzeitig eingreifen und seine Vorsorge vor Einkommenslücken schützen.
Spätestens ab 50 sollte man sich mit der Pensionierung beschäftigen
Von Vorsorgelücken spricht man, wenn die künftigen Ausgaben höher als die erwarteten Einnahmen sind. Je früher diese erkannt werden, desto eher können sie behoben werden.
Zunächst einmal solltest du einschätzen können, wie viel Geld dir im Ruhestand zur Verfügung stehen wird. Mit den Leistungen aus AHV und Pensionskasse kannst du meist nur mit 60 bis 70 Prozent deines vorherigen Einkommens rechnen. Wünschenswert wären hier 80 bis 90 Prozent, um deinen bisher gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, solche Vorsorgelücken zu schliessen. Einerseits besteht die Option, sich in eine Pensionskasse einzukaufen. Am attraktivsten sind dabei Einkäufe kurz vor der Pensionierung, da diese den höchsten Ertrag ausweisen. Mit gestaffelten Einkäufen sind sogar grössere Steuereinsparungen möglich.
Ob und in welchem Ausmass ein Einkauf möglich ist, hängt allerdings von den individuellen Deckungslücken ab. Die Rahmenbedingungen klärst du am besten direkt mit deiner Vorsorgeeinrichtung.
Eine Alternative wäre allfällige Lücken mit einer privaten Vorsorge zu schliessen. Dabei käme unter anderem eine jährliche Einzahlung mit vorgegebener Höchstsumme in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) in Frage. Vorteil ist, dass die eingezahlten Beiträge von den Steuern abgezogen werden können. Allerdings gelten für den Bezug des Guthabens bestimmte Bedingungen.
Bei der ungebundenen Selbstvorsorge (Säule 3b) kann die Höhe der jährlichen Einzahlung selbst bestimmt werden. Das Guthaben muss jährlich versteuert werden. Die Auszahlung des Geldes kann hingegen zu jedem Zeitpunkt erfolgen.
Monatlich sicheres Einkommen mit einer Rente
Auch bei der Pensionskasse solltest du dir gut überlegen, wie du diese ausbezahlt haben möchtest. Hier hast du nämlich die Wahl zwischen einer monatlichen Rente, einem Kapitalbezug oder einer Kombination aus beidem. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile.
Bei einer Rente kannst du dich ein Leben lang auf ein fixes monatliches Einkommen verlassen. Diese muss allerdings als Einkommen versteuert werden. Hinzu wird bei der Berechnung des Betrags die Inflation, sprich der Anstieg des Preisniveaus, nicht berücksichtigt. Im Todesfall erhält der Ehepartner eine Hinterlassenenrente in Höhe von 60 Prozent der ursprünglichen Rente.
Kapitalbezug: Freiheit gegen mehr Risiko
Beim Kapitalbezug bekommst du dein gesamtes Pensionskassenguthaben auf einmal ausgezahlt. Das ermöglicht dir zwar viele Freiheiten für eigene Investitionen, birgt aber auch Risiken in Bezug auf Ertragsschwankungen.
Anders als bei der Rente muss der Kapitalbezug nur mit einer einmaligen Kapitalleistungssteuer versteuert werden. Danach fällt das Kapital unter die Vermögenssteuer. Zudem kann das Geld komplett an Hinterbliebene vererbt werden.
Wichtige To-Do’s vor dem letzten Arbeitstag
Die Pensionierung rückt für dich mittlerweile in greifbare Nähe? Dann solltest du folgendes beachten: Melde dich frühzeitig bei deiner Ausgleichskasse an, damit deine AHV-Beiträge rechtzeitig ausgezahlt werden. Dies solltest du spätestens drei Monate vor dem ordentlichen Rentenalter erledigen.
Beachte ausserdem, dass mit dem Ende deiner Erwerbstätigkeit auch deine Unfallversicherung durch den Arbeitgeber erlischt. Kontaktiere deine Krankenversicherung und kläre den Einschluss des Unfallrisikos für deine Grundversicherung ab. Zudem kannst du dich informieren, ob du mit deinem neuen möglicherweise kleineren Einkommen Anspruch auf eine Prämienverbilligung hast.
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