Frühpensionierung: So behalten Sie Ihren Lebensstandard bei
Welche Auswirkungen hat eine Frühpensionierung auf den gewohnten Lebensstandard? Eine frühzeitige Auseinandersetzung ermöglicht eine finanzielle Absicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Aus verschiedenen Gründen wird die Frühpensionierung in Betracht gezogen.
- Nicht selten scheitert das Vorhaben an den finanziellen Voraussetzungen.
- Zur Überbrückung eignet sich der Vorbezug der Säule 3a oder der Lebensversicherung.
- Ausserdem bietet auch die Teilpensionierung eine finanziell tragbare Alternative.
Diverse Lebensabschnitte bieten einen Grund zum Feiern. Auch der Eintritt in den Ruhestand sollte geehrt werden. Schliesslich öffnet sich hierbei die Tür zur wohl wertvollsten Ressource – der Zeit. Für einige mag dieses überschüssige Gut überfordernd sein, andere hingegen können es kaum erwarten und ziehen eine Frühpensionierung in Betracht.
Die Frühpensionierung ist in der Regel frühestens im Alter von 58 Jahren möglich. Allerdings bringt sie oft erhebliche Kürzungen der Altersleistungen mit sich.
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So gleichen Sie das Loch im Portemonnaie aus
Das Traumschiff Frühpensionierung ist teuer und zerschellt häufig beim Ausarbeiten der Vorsorgeplanung an der Klippe der Realität. Schliesslich muss die Einkommenslücke, die bis zum Zeitpunkt des ordentlichen Rücktritts entsteht, gedeckt werden.
Es gibt finanzielle Möglichkeiten, die sich als Lückenbüsser anbieten. Das Guthaben der Säule 3a kann grundsätzlich bis zu fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden.
Bei einer Frühpensionierung durch Erwerbsunfähigkeit bietet sich ausserdem die Auszahlung der kapitalbildenden Lebensversicherung zur Überbrückung an.
Darüber hinaus ist auch ein Vorbezug der AHV-Rente von ein bis zwei Jahren vor der regulären Pensionierung möglich. Hierbei gilt Vorsicht, denn ein solcher Vorbezug bringt eine lebenslange Rentenkürzung mit sich.
Einkauf in die Pensionskasse
Bei einer Frühpensionierung wird nach dem Beenden der Erwerbstätigkeit die Leistung der Pensionskasse fällig. Die Rente beträgt aufgrund der Auszahlung über einen längeren Zeitraum, einen tieferen Umwandlungssatz. Im Gegenzug zu einer ordentlichen Pensionierung fällt deshalb das Alterskapital kleiner aus.
Wenn möglich sollte während der Erwerbsphase mit zusätzlichen Beiträgen eine Überbrückungsrente vorfinanziert werden. Diese ist allerdings nur dann interessant, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt.
Die Leistungskürzung kann bei einigen Pensionskassen mit freiwilligen Einkäufen ausgeglichen werden. Die zusätzlichen Altersleistungen dürfen allerdings jene der ordentlichen Pensionierung nicht um fünf Prozent übersteigen.
Sanfter Übertritt in Rente dank Teilpensionierung
Eine gute Alternative zur Frühpensionierung bietet die Teilpensionierung. Sie ist finanziell tragbar und ermöglicht einen sanften Übertritt in den Ruhestand. Allerdings sollte dies vorerst mit dem Arbeitgeber und der Pensionskasse geklärt werden.
Die Teilpensionierung erfolgt in bis zu drei Schritten. Das Arbeitspensum wird bei jedem Teilschritt um mindestens 20 Prozent reduziert, wobei jeweils mindestens ein Jahr dazwischen liegen muss. Sie beginnt frühestens mit 58 und endet spätestens mit dem 70. Altersjahr.
Der Vorteil davon ist, dass die AHV-Beiträge weiterhin entrichtet werden. Der Arbeitgeber zahlt dabei seinen Anteil der Pensionskassenbeiträge auf dem effektiven Lohn. Die restlichen Spar- und Risikoprämien auf dem fiktiv versicherten Lohnteil zahlt der Arbeitnehmer ein.
Bei maximal zwei der drei möglichen Pensionierungsschritten kann aus dem Altersguthaben ein Kapitalbezug getätigt werden. Die Steuerbehörden akzeptieren in der Regel zwei Kapitalbezüge in unterschiedlichen Jahren.
Bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird weiterhin der volle Lohn versichert, sofern das Einkommen maximal 50 Prozent geringer ausfällt und keine Altersleistungen bezogen werden.
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