Abstimmung über Marktplatz-Bebauung wird nicht verschoben
Ein Sarner Stimmbürger hatte kurzfristig eine Beschwerde gegen die geplante Urnenabstimmung eingereicht.
Die Abstimmung über die Durchführung eines Investorenwettbewerbs für den Marktplatz in Sarnen findet am Sonntag planmässig statt. Der zuständige Regierungsrat hat vorsorglich entschieden, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht zu erteilen.
Ein Sarner Stimmbürger hatte kurzfristig eine Beschwerde gegen die geplante Urnenabstimmung eingereicht. Er bemängelte, der Einwohnerrat sei seiner Informationspflicht im Vorfeld der Abstimmung nicht ausreichend nachgekommen.
Der Beschwerdeführer beantragte, der Einwohnergemeinderat habe die abgeschlossene Entwicklungsvereinbarung zwischen den beteiligten Grundeigentümern, der Landi Unterwalden AG und der Fenaco Genossenschaft zu veröffentlichen. Bis dahin sei die Abstimmung auszusetzen.
Justizdirektor Christoph Amstad kam nun aber zum Schluss, dass die vorgebrachten Mängel eine Verschiebung der Abstimmung nicht rechtfertige, wie das Obwaldner Sicherheits- und Justizdepartement am Donnerstag mitteilte.
Die Sarner Stimmberechtigten verfügten auch ohne Einsicht in die Entwicklungsvereinbarung über genügend Informationen, um sich eine fundierte Meinung über den Abstimmungsgegenstand bilden zu können, begründete er seinen Entscheid.
Der vorsorgliche Entscheid sei noch nicht rechtskräftig, heisst es weiter. Der Hauptentscheid des Regierungsrats über die Abstimmungsbeschwerde stehe noch aus.
Sarnen stimmt am Sonntag über einen Kredit von 255'500 Franken ab für einen Investorenwettbewerb. Die Gemeinde und die Landi Obwalden als Grundbesitzer suchen auf diesem Weg einen Konzeptvorschlag für die Entwicklung des Marktplatzes. Die Landi trägt 30 Prozent der Kosten, Sarnen 70 Prozent, was dem Anteil des eingebrachten Grundstücks entspricht.