
Informationen des Gemeinderates
Digitaler Dorfplatz – Digitales Oberengstringen
Das Jungunternehmen Crossiety bietet im Rahmen eines digitalen Dorfplatzes die Möglichkeit, das lokale Zusammenleben innerhalb der Gemeinde zu stärken und zu fördern. Der digitale Dorfplatz von Crossiety ist ein lokales und vertrauenswürdiges soziales Netzwerk für die Nachbarschaft, Gemeinde, Kirchen, Vereine, Gewerbe und die Region. Auf der interaktiven Plattform können sich Einwohnerinnen und Einwohner besser informieren, effizienter miteinander kommunizieren und sich einfacher engagieren. Zugang haben alle, welche sich digital austauschen oder informieren möchten. Gerade für die Gemeinde Oberengstringen bietet Crossiety die Chance, Einwohnerinnen und Einwohner näher an die Gemeinde anzubinden (Identifikation). Suchen Sie einen Babysitter? Ist Ihre Katze entlaufen? Benötigen Sie anderweitige Unterstützung? Gerade für solche Anliegen eignen sich Plattformen wie Facebook nicht, zumal dort die Vertrauenswürdigkeit nicht sichergestellt ist.
Geplant ist, dass der digitale Dorfplatz ab Februar 2019 für alle Interessierten zugänglich ist. Sämtliche Institutionen werden separat durch die Firma Crossiety im Detail über die verschiedenen Möglichkeiten des digitalen Dorfplatzes informiert. Sie können sich heute bereits über die unzähligen Möglichkeiten von Crossiety im Internet informieren. Der Gemeinderat hat für die Einführung des digitalen Dorfplatzes einen Kredit von Fr. 16‘600.00 genehmigt (jährlich wiederkehrend) und ist sich sicher, damit ein attraktives Angebot für alle Oberengstringerinnen und Oberengstringer sowie für sämtliche Institutionen der Gemeinde Oberengstringen zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und tragen Sie dazu bei, den Zusammenhalt innerhalb unserer Gemeinde zu stärken.
Massnahmenplanung Hochwasserschutz
Mit der Verfügung vom 17. Dezember 2008 wurde die Gefahrenkarte für die Gemeinde Oberengstringen (im Rahmen der Gefahrenkarte Limmattal) durch die Baudirektion des Kantons Zürich erlassen. Mit der Verfügung wurde die Gemeinde Oberengstringen eingeladen, eine Massnahmenplanung für den Hochwasserschutz auszuarbeiten und anschliessend umzusetzen.
In Oberengstringen ist das Siedlungsgebiet hauptsächlich durch das Hochwasser der Limmat gefährdet, welches eine geringe bis erhebliche Gefährdung vorweist. Das Hochwasser der Limmat führt neben Wasseraustritten aus dem Gewässer auch zu Rückstau in der Kanalisation und zu einem Grundwasseranstieg. Für den Schutz gegen Hochwasser der Limmat ist der Kanton verantwortlich.
Die Schwachstellen an der Limmat wurden bereits durch Hochwasserschutzmassnahmen entschärft. Diese werden in der demnächst anstehenden Revision der Gefahrenkarte Limmattal berücksichtigt. Entlang der Limmat müssen deshalb seitens der Gemeinde Oberengstringen keine Massnahmen mehr geplant werden. Im technischen Bericht zur Gefahrenkarte wurden in Oberengstringen neben der Limmat an zwei Gewässern Hochwasserschutzdefizite („Schwachstellen“) identifiziert: Dorfbach und Zwüschethölzernbach.
Kanton und Gemeinden sichern den Grundschutz entlang der Gewässer in ihrer jeweiligen Verantwortung. Der Grundschutz an den Gewässern bedeutet im Siedlungsgebiet bezüglich Hochwasser grundsätzlich einen Ausbau der Gewässer auf ein HQ100. Bei der Angabe HQ 100 steht das H für Hochwasser, Q für Quantität und 100 für die Jährlichkeit (=Wiederkehrperiode), gemeint ist also ein Hochwasser, wie es durchschnittlich betrachtet alle hundert Jahre einmal vorkommt. Die Gemeinden setzen die Gefahrenkarten in ihren Zuständigkeitsbereichen um und müssen mit geeigneten Massnahmen für einen wirkungsvollen Schutz vor Naturgefahren sorgen. Für die Erarbeitung einer Massnahmenplanung wurde ein Kredit von Fr. 11‘000.00 genehmigt und der Auftrag an das Ingenieurbüro SWR Infra AG, Dietikon, erteilt.
Festlegung Gewässerraum
Mit Revision des Gewässerschutzgesetzes vom 1. Januar 2011 wurde die Pflicht zur Ausscheidung von Gewässerräumen beidseitig von Oberflächengewässern festgehalten. Mit der präzisierenden Gewässerschutzverordnung und dem nachfolgend revidierten kantonalen Wasserwirtschaftsgesetz ist der Gewässerraum näher definiert und sind die Verfahren festgelegt worden, wie der Gewässerraum auszuscheiden und zu dokumentieren ist. Mit Schreiben vom März 2017 teilte die Baudirektion den Gemeinden mit, dass sie einen Gewässerraumplan an den Fliessgewässern von lokaler Bedeutung im Siedlungsgebiet zu erarbeiten haben. Mit der Ausscheidung des Gewässerraums wird bestimmt, wie breit dieser im Einzelfall sein muss. Die Gemeinden sind in einem ersten Schritt für die Ausscheidung des Gewässerraums von kleinen Gewässern im Siedlungsgebiet zuständig.
Die Baudirektion gibt zeitliche und inhaltliche Vorgaben für die Erarbeitung der Gewässerräume. Das Verfahren für die Gewässerraumfestlegung wurde in drei Pilotgemeinden (Uster, Marthalen, Turbenthal) getestet. Für die Erarbeitung der Gewässerraumpläne in den restlichen Gemeinden wurden 3 Prioritäten – aufgeschlüsselt nach Flusseinzugsgebieten – festgelegt. Das Limmattal und Glatttal sowie die Städte Zürich und Winterthur gehören zu den Flusseinzugsgebieten der 1. Priorität. Der Regierungsrat sieht vor, dass sämtliche Gewässerraumpläne bis Ende 2020 erarbeitet sind. Die rechtskräftige Festlegung ist anschliessend u.a. von möglichen Rekursen abhängig.
In Oberengstringen ist im Siedlungsgebiet für den Dorfbach sowie den Zwüschethölzerenbach der Gewässerraum festzulegen. Es handelt sich um eine gesamthafte Fliess-Strecke von ca. 1.4 km innerhalb oder als Begrenzung des Siedlungsgebiets (Dorfbach 1.2km und Zwüschethölzerenbach 0.2km). Für die Festlegung des Gewässerraumes bzw. die Ausarbeitung der Grundlagen wurde ein Kredit von Fr. 23‘700.00 genehmigt und der Auftrag ebenfalls an das Ingenieurbüro SWR Infra AG, Dietikon, erteilt. Die SWR Infra AG hat seinerzeit bereits die Gefahrenkarte für die Gemeinde Oberengstringen ausgearbeitet (im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich).
Krankentaggeldversicherung Gemeindepersonal
Die Krankentaggeldversicherung für das Personal der Gemeinde Oberengstringen hat aufgrund der vergangenen Krankheitsfälle eine neue Versicherung mit einer Jahresprämie 175‘000 Franken offeriert. Dies entspricht einer Verfünffachung der Jahresprämie gegenüber der bisherigen KrankentaggeldVersicherung. Lediglich eine zweite Versicherung hat zusätzlich ein Angebot eingereicht, welches jedoch ebenfalls nicht vertretbar ist. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das finanziell grösste Risiko der Lohnfortzahlungen in den ersten drei Monaten einer Krankheit liegt. Dieses Risiko wird jedoch von keiner Versicherung abgedeckt. Eine Häufung von längeren krankheitsbedingten Ausfällen wie in den vergangenen Jahren wird gegenwärtig nicht erwartet.
Der Gemeinderat hat aufgrund der immensen Erhöhung der Versicherungsprämie und nach einer umfangreichen Risikobeurteilung entschieden, künftig auf eine Krankentaggeldversicherung für das Gemeindepersonal zu verzichten (analog Kanton Zürich, welcher ebenfalls keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat). Für das Personal gibt es keine Nachteile (während der Beschäftigung), zumal die Lohnfortzahlung gemäss der kantonalen Gesetzgebung im Krankheitsfall weiterhin wie bisher garantiert wird.
Ersatz Wasserzähler mit Funkempfangsgerät
Im Jahr 2003 wurden sämtliche Liegenschaften in Oberengstringen mit Wasserzählern ausgerüstet. Über die Jahre sind neue Wasserzähler hinzugekommen und defekte Wasserzähler wurden ersetzt. Die neueren Wasserzähler können mit einem Funkmodul nachgerüstet werden. Die Wasserversorgung Oberengstringen beabsichtigt, ihre bestehenden gesamthaft 720 Wasserzähler mit einem mobilen Zählerablesesystem fernauszulesen. Durch dieses System werden die Zählerstandsmeldungen sowie das manuelle Ablesen der Wasseruhren überflüssig. Der Ersatz bzw. die Nachrüstung der Wasseruhren auf Funk kann grösstenteils durch das Werkpersonal ausgeführt werden.
Für die Beschaffung von insgesamt 630 Wasserzählern und 720 Funkmodulen (mit Zubehör) wurde ein einmaliger Kredit zu Lasten der Investitionsrechnung 2018 von 102‘000 Franken genehmigt. Ebenfalls wurden 1‘700 Franken für jährlich wiederkehrende Aufwendungen genehmigt (Wartung). Der Auftrag für die Lieferung der Wasserzähler und der Funkmodule wurde an die Firma Neo Vac, Oberried SG, erteilt.
Geldverkehrsrevision – Keine Beanstandungen
Die Verwaltungsrevisionen GmbH hat am 30. und 31. Oktober 2018 eine Geldverkehrsrevision innerhalb der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Der Bericht der Verwaltungsrevisionen GmbH hält keinerlei Beanstandungen fest und stellt der Verwaltung ein sehr gutes Zeugnis aus. Der Gemeinderat hat den Bericht genehmigt und bedankt sich beim Leiter der Abteilung Finanzen, Ronny Derrer sowie bei allen beteiligten Mitarbeitenden für die sehr gute Arbeit.
Kreditgenehmigungen
Nebst den bereits erwähnten Kreditgenehmigungen wurden folgende Ausgaben bewilligt:
- 9‘876 Franken für die Miete von 10 multifunktionalen Geräten (Ersatz, jährlich wiederkehrend). Die Geräte werden von der Firma Office Zug AG, Baar, vermietet und unterhalten;
- 92‘000 Franken für die Ausarbeitung eines Bauprojekts, die Durchführung einer Submission, für die Ausführung und die Bauleitung im Zusammenhang mit dem Ersatz der Wasserleitung entlang der Rebbergstrasse 53 – 91. Das Projekt wird im Jahr 2019 realisiert. Der Auftrag wurde an das Ingenieurbüro Landis, Geroldswil, erteilt.
Informationen der Verwaltung
Präsidiales: Neue Schalteröffnungszeiten
Wichtig: Ab dem 07.01.2019 ist die Verwaltung neu wie folgt geöffnet (Schalter, Telefon):
Montag
08:30 bis 12:00 Uhr / 14:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch
08:30 bis 13:00 Uhr / 14:00 bis 16:30 Uhr
Freitag
07:00 bis 13:00 Uhr
Nebst den ordentlichen Öffnungszeiten können auch Termine ausserhalb der Schalteröffnungszeiten mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vereinbart werden.
Präsidiales: Neues Telefon-Dispositiv
Neuerdings werden Sie über die Hauptnummer durch eine Auswahl der verschiedenen Bereiche geführt. Falls Sie keine Auswahl treffen können, gelangen Sie automatisch zu den Abteilungen Präsidiales und Bau/Werke. Gleichzeitig mit dieser Neuerung wurden verschiedene Änderungen betreffend das Telefon-Dispositiv eingeführt in der Hoffnung, die vielen Anrufe personell besser abdecken zu können. Diese Massnahmen stehen ganz im Zeichen der Kundenfreundlichkeit.
Präsidiales: Neue Beleuchtung und Wartebereich mit Kinderspielecke
Um die Schalterhalle freundlicher in Erscheinung treten zu lassen, wurde die Beleuchtung im Erdgeschoss durch eine heller LED-Beleuchtung ersetzt. Gleichzeitig wurde ein neuer Warteraum für die Kundschaft im Erdgeschoss mit einer Kinderspielecke geschaffen. Wir hoffen, zukünftig den vielen Kundinnen und Kunden bei allfälligen Wartezeiten am Schalter eine bequeme Sitzmöglichkeit anbieten zu können Zudem steht den Kundinnen und Kunden neu auch eine Steh-Bar mit der Möglichkeit, mobile Geräte aufladen zu können, zur Verfügung.
Mit der neu eingerichteten Kinderspielecke möchten wir signalisieren, dass auch Kinder bei uns sehr willkommen sind.
Präsidiales: Ramona Bernhard stellt sich gleich selber vor (Lernende KV ab Sommer 2019)
Mein Name ist Ramona Bernhard, ich bin 14 Jahre alt und lebe in Weiningen. Zurzeit besuche ich die 3. Sekundarschule Niveau A in Weiningen. Meine Lieblingsfächer sind Deutsch und Geschichte, aber auch Mathematik und Chemie finde ich sehr spannend. In meiner Freizeit spiele ich Keyboard und unternehme viel mit meinen zwei Hunden, im Winter fahre ich gerne Ski.
Vom 3. – 7. Juli 2018 hatte ich während meiner Schnupperlehre die Gemeindeverwaltung Oberengstringen näher kennenlernen können. Ich fühlte mich in den verschiedenen Abteilungen schnell sehr wohl und die drei abwechslungsreichen Tage haben mir sehr gut gefallen. Die Mitarbeitenden waren freundlich zu mir und ich konnte viel über diesen Beruf erfahren und sehen.
Im August 2019 werde ich in der Gemeinde Oberengstringen die Lehre als Kauffrau öffentliche Verwaltung beginnen, worauf ich mich sehr freue.
Das Gemeinde-Team freut sich, Ramona Bernhard im August 2019 willkommen zu heissen.