Budget mit hohem Defizit
Das Budget 2019 ist wie bereits in den Vorjahren geprägt vom massiven Rückgang der Steuern und Abgaben der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) sowie der Mehrbelastung durch den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich. Effektiv präsentiert sich das Budget bei einem Umsatz von rund 14 Mio. Franken mit einem Defizit von 775‘000 Franken. Trotz der offensichtlich schwierigen finanziellen Situation, hat der Gemeinderat vorerst entschieden, auf eine Steuererhöhung zu verzichten. Dank des in den letzten Jahren gebildeten Eigenkapitals lässt sich der prognostizierte Aufwandüberschuss tragen.
Nach wie vor sind diverse ausschlaggebende Faktoren wie beispielsweise die Entwicklung der KKG-Steuern und der Ausgang der Beschwerde bezüglich des Finanz- und Lastenausgleichs beim Bundesgericht nicht bekannt und erschweren die finanzielle Planung. Eine weitere grosse Unbekannte ist die Steuerreform 17, die bei den Steuern der juristischen Personen zu grossen Einbussen führen wird. Vom Kanton kann Däniken trotz des angekündigten Ausgleichs an die Gemeinden keine Hilfe erwarten. Däniken hat mit seinen Steuerfüssen eine Situation, welche der Kanton diskriminiert.
Bereits bei der Steuererhöhung im Jahr 2017 wurde prognostiziert, dass eine zusätzliche Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig sein wird. Es zeichnet sich ab, dass sich die finanziellen Verschlechterungen ohne eine weitere Steuererhöhung nicht korrigieren lassen. Das solide finanzielle Fundament gibt dem Gemeinderat aber die Möglichkeit, mit der Anpassung der Steuerfüsse so lange zuzuwarten, bis sich ein Teil der wichtigen und momentan noch unbekannten Einflussfaktoren geklärt hat.
Der Aufwand steigt gegenüber dem Vorjahr um gut 800‘000 Franken. Die Steigerungen ziehen sich durch alle Funktionen hinweg. Betragsmässig steigt die soziale Sicherheit angesichts der administrativen Kosten wie auch der eigentlichen Sozialhilfe am meisten an. Prozentual betrachtet ist die Steigerung bei der Funktion „Kultur, Sport und Freizeit“ mit 17.8 % sehr gross. Diese lässt sich mit dem Bau des Wärmeverbunds für die Gemeindeanlagen mit den entsprechenden Abschreibungen begründen. Die Erstellung des Wärmeverbunds bedarf jedoch noch der Zustimmung des Souveräns.
Der seit letztem Jahr anhaltende Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise und die Lohnanpassung beim Kanton, veranlassen den Gemeinderat, auch beim Gemeindepersonal, der Musikschullehrpersonen und den Behördenmitgliedern eine Teuerungsanpassung von 1 % zu beantragen. Bei den Löhnen der Lehrkräfte hat dies der Regierungsrat bereits beschlossen.
Das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit ist angesichts der vorliegenden Situation noch schlechter als in den Vorjahren. Hier kommen die mehrfach erwähnten Unbekannten deutlich zum Ausdruck. Die Kosten der gemeindeüblichen Aufgaben können bei weitem nicht mit den dafür vorgesehenen Erträgen gedeckt werden. Das Ergebnis aus der Finanzierung ist wie üblich positiv, vermag das Defizit aber nur wenig zu beeinflussen. Zugute kommt dem Resultat der ausserordentliche Ertrag aus der Auflösung der Neubewertungsreserven, womit das Defizit noch unter die Millionengrenze fällt. Diese mit der Neubewertung des Finanzvermögens gebildeten Reserven werden in den nächsten 5 Jahren aufgelöst. Die Neubewertung und die Auflösung dieser Reserven sind Bestandteil des 2013 eingeführten neuen Rechnungsmodells HRM2.
Die Investitionsrechnung weist mit 4.1 Mio. Franken sehr hohe Nettoinvestitionen aus. Massgebend dafür sind die Sanierung des Gemeindehauses und der Wärmeverbund für die Gemeindeinfrastrukturen.
Der Gemeinderat ist sich der schwierigen Ausgangslage für die Gemeinde bewusst und arbeitet an möglichen Massnahmen. Ohne positive Veränderungen der erwähnten unbekannten und gewichtigen Faktoren ist eine Steuererhöhung innerhalb der nächsten Jahre wohl unumwindbar.
Spezialfinanzierungen
Alle drei Spezialfinanzierungen schliessen im Budget ebenfalls mit einem Aufwandüberschuss ab. Dabei ist die Grössenordnung bei der Abfallentsorgung mit Fr. -3‘400 eher eine rote Null. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind aufgrund der Investitionen in den Werterhalt mit Fr. -147‘800 und Fr. -77‘800 deutlich defizitärer. Vorerst werden diese Fehlbeträge problemlos von den Reserven getragen. Es ist aber mit einer Wasserzinserhöhung bei der Wasserversorgung respektive mit der Einführung der gesetzlich vorgegebenen Grundgebühr bei der Abwasserentsorgung zu rechnen. Nur mit diesen Massnahmen können die Rechnungen dieser Spezialfinanzierungen wieder ausgeglichen werden.