Die Vereinbarung zu den Rückerstattungen im «Fall Postauto» tritt in Kraft
Im September 2018 haben das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) und die Post eine Rahmenvereinbarung für die Rückerstattung im «Fall Postauto» unterzeichnet.
Diese tritt nun definitiv in Kraft.