Die Vereinbarung zu den Rückerstattungen im «Fall Postauto» tritt in Kraft

Der Bundesrat
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Bern,

Im September 2018 haben das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) und die Post eine Rahmenvereinbarung für die Rückerstattung im «Fall Postauto» unterzeichnet.

Archiv (Symbolbild)
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Diese tritt nun definitiv in Kraft.

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