Gemeinde Rheinau - News
KORRIGENDA DER EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG

Vorwort / Information zur Korrigenda
Die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs ist in § 119 Abs. 2 und 3 des Gemeindegesetzes geregelt. Danach sind Steuerkraftabschöpfungen oder –zuschüsse in den Gemeinderechnungen zeitlich abzugrenzen. Die Pflicht zur Abgrenzung hat Auswirkungen auf das Budget 2019 der Gemeinden.
Die Vereinigung der Gemeindepräsidenten Bezirk Winterthur hat ihren Mitgliedsgemeinden empfohlen, auf die Abgrenzungen des Ressourcenausgleichs zu verzichten, dies aufgrund der Komplexität der Abgrenzung sowie im Hinblick auf eine hängige Parlamentarische Initiative, mit der die notwendige Abgrenzung wieder aus dem Gemeindegesetz gestrichen werden soll. Der Gemeinderat Rheinau ist dieser Empfehlung nachgekommen und hat auf die Abgrenzung verzichtet.
Mit Schreiben vom 8. November 2019 hat der Bezirksrat Andelfingen mitgeteilt, dass die Empfehlung der Vereinigung der Gemeindepräsidenten Bezirk Winterthur nicht zulässig ist. Er fordert die Gemeinden auf, welche die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs nicht berücksichtigt haben, dies nachzuholen und an der Gemeindeversammlung ein berichtigtes Budget vorzulegen und allenfalls bereits verschickte Unterlagen zu korrigieren.
Der Gemeinderat kommt dieser Aufforderung nach. Damit ergibt sich in der Erfolgsrechnung folgende wesentliche Änderung:
Total Abgrenzung des Ressourcenausgleichs CHF 111'583.00
Anteil Sekundarschulkreis Marthalen CHF - 31'799.00
Anteil Gemeinde Rheinau CHF 79'784.00
Statt eines Aufwandüberschusses ergibt sich für das Budget 2019 somit ein geringer Ertragsüberschuss:
ALT Aufwandüberschuss von CHF 56'279.16
NEU Ertragsüberschuss von CHF 23'504.84
Im Anhang zum Budget 2019 sind alle Veränderungen, die sich durch die Anpassung ergeben, rot markiert.
Wir machen Sie zudem noch auf etwas anderes aufmerksam:
Der Vergleich zum Rechnungsjahr 2017 wird in der korrigierten Fassung nicht mehr aufgeführt, da durch das zum ersten Mal angewandte neue Rechnungsmodell (HRM2) eine Wiedergabe dieser Rechnung 2017 systemtechnisch nicht möglich ist.
Gemeinderat Rheinau